Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrkontrolle bezeichnet in Deutschland das System aus Gesetzen, Vorschriften und Verfahren zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern, Technologien und damit verbundenen Dienstleistungen in andere Länder. Ziel ist der Schutz der nationalen Sicherheit, der Außenpolitik und die Nichtverbreitung von Waffen und sensibler Technologie. Das System ist sowohl durch europäisches Recht als auch durch internationale Abkommen geprägt.
Der rechtliche Rahmen setzt sich aus EU-Recht, insbesondere Regelungen zur Kontrolle von Dual-Use-Gütern und gemeinsamen Rüstungsexportkontrollen,
Güter fallen in Kategorien wie Dual-Use-Güter, militärisch nutzbare Güter und andere strategische Güter und unterliegen in
Im Verfahren prüfen Unternehmen vor jeder Ausfuhr, ob eine Genehmigung erforderlich ist, und stellen den Antrag
Auf internationaler Ebene stehen Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit dem Wassenaar-Abkommen, EU-Sanktionen und weiteren internationalen Restriktionen, um