Ausfuhr
Ausfuhr bezeichnet im wirtschaftlichen Sinn den Vorgang der Ausfuhr von Waren, Technologien oder Dienstleistungen aus einem Staat in ein anderes Land. In Deutschland wird sie durch das Außenwirtschaftsrecht geregelt. Unterschieden wird oft zwischen Exporten in Drittstaaten und Lieferungen innerhalb des Europäischen Binnenmarkts; ersteres unterliegt Zöllen und Genehmigungen, letzteres eher dem Warenverkehr innerhalb der EU und bestimmten Meldepflichten.
Rechtsgrundlagen sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Prozess: Normalerweise erfordert der Ausfuhrprozess eine Ausfuhranmeldung beim Zoll, Begleitdokumente wie Handelsrechnung, Packliste und Lieferbedingungen; je
Bedeutung: Exporte sind ein wichtiger Bestandteil der deutschen und europäischen Wirtschaft, beeinflussen Handelsbilanz und Arbeitsplätze. Rechtsverstöße
Hinweis: Lieferungen innerhalb der EU gelten als innergemeinschaftliche Lieferungen und unterliegen nicht dem gleichen Ausfuhrrecht wie