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Ausfuhr

Ausfuhr bezeichnet im wirtschaftlichen Sinn den Vorgang der Ausfuhr von Waren, Technologien oder Dienstleistungen aus einem Staat in ein anderes Land. In Deutschland wird sie durch das Außenwirtschaftsrecht geregelt. Unterschieden wird oft zwischen Exporten in Drittstaaten und Lieferungen innerhalb des Europäischen Binnenmarkts; ersteres unterliegt Zöllen und Genehmigungen, letzteres eher dem Warenverkehr innerhalb der EU und bestimmten Meldepflichten.

Rechtsgrundlagen sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Prozess: Normalerweise erfordert der Ausfuhrprozess eine Ausfuhranmeldung beim Zoll, Begleitdokumente wie Handelsrechnung, Packliste und Lieferbedingungen; je

Bedeutung: Exporte sind ein wichtiger Bestandteil der deutschen und europäischen Wirtschaft, beeinflussen Handelsbilanz und Arbeitsplätze. Rechtsverstöße

Hinweis: Lieferungen innerhalb der EU gelten als innergemeinschaftliche Lieferungen und unterliegen nicht dem gleichen Ausfuhrrecht wie

erteilt
Ausfuhrgenehmigungen
für
kontrollierte
Güter,
überwacht
Sanktionen
und
führt
Exportkontrollen
durch.
Zudem
beeinflussen
EU-Verordnungen,
wie
die
Dual-Use-Verordnung,
den
Export
sensibler
Güter.
Bestimmte
militärische
Güter
fallen
ebenfalls
unter
Militärexporte.
nach
Produkt
und
Bestimmungsland
können
eine
Genehmigung
oder
eine
Endverbleibserklärung
nötig
sein.
Dual-use-Güter
benötigen
oft
eine
Lizenz
oder
eine
Endverwendungskontrolle.
Sanktions-
und
Embargoprüfungen
sind
Standardbestandteile.
im
Ausfuhrbereich
können
Bußgelder,
Schadensersatzforderungen
oder
strafrechtliche
Folgen
nach
sich
ziehen.
Ausfuhren
in
Drittstaaten.