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Arbeitsdauer

Arbeitsdauer bezeichnet die Gesamtdauer, während der eine Person eine Beschäftigung ausübt oder eine bestimmte Arbeitsleistung erbringt. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird oft von Arbeitszeit gesprochen; der Begriff Arbeitsdauer wird insbesondere verwendet, wenn es um die Länge eines Einsatzes, eines Projekts oder eines befristeten Arbeitsverhältnisses geht. Sie wird in Stunden oder Tagen gemessen und kann Teilzeit-, Vollzeit- oder Schichtpläne umfassen.

Im deutschen Arbeitsrecht spielt die Arbeitszeit eine zentrale Rolle. Der zentrale Rechtsrahmen ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Praktisch wird der Begriff Arbeitsdauer häufig im Personalmanagement, in der Einsatzplanung und im Projektmanagement verwendet. Dort

Auf internationaler Ebene orientieren sich viele Rechtsordnungen an der EU-Arbeitszeitrichtlinie; nationale Ausgestaltung variiert. Unabhängig vom Rechtsrahmen

Dort
werden
Höchstarbeitszeiten,
Pausenregelungen
und
Ruhezeiten
festgelegt.
Grundsätzlich
gilt
eine
maximale
Arbeitszeit
von
acht
Stunden
pro
Werktag;
sie
kann
auf
bis
zu
zehn
Stunden
verlängert
werden,
solange
der
Durchschnitt
über
einen
Zeitraum
von
sechs
Monaten
wieder
bei
acht
Stunden
liegt.
Die
Pausenregelung
verlangt
bei
mehr
als
sechs
Stunden
eine
Pause
von
mindestens
30
Minuten,
bei
mehr
als
neun
Stunden
eine
Pause
von
insgesamt
60
Minuten.
Nachtarbeit,
Sonn-
und
Feiertagsarbeit
sowie
Schutzvorschriften
für
Ruhezeiten
gelten
ebenfalls;
Ausnahmen
bestehen
in
bestimmten
Branchen
oder
Tarifverträgen.
geht
es
um
die
geplante
oder
tatsächliche
Länge
von
Arbeitsaufgaben,
Projekten
oder
Einsätzen,
wobei
Arbeitszeit,
Überstunden,
Flexibilisierung,
Teilzeitmodelle
und
Arbeitszeiterfassung
eine
Rolle
spielen.
gilt:
längere
Arbeitsdauer
hat
Auswirkungen
auf
Gesundheit,
Produktivität,
Vergütung
und
Urlaubsansprüche.