Arbeitsdauer
Arbeitsdauer bezeichnet die Gesamtdauer, während der eine Person eine Beschäftigung ausübt oder eine bestimmte Arbeitsleistung erbringt. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird oft von Arbeitszeit gesprochen; der Begriff Arbeitsdauer wird insbesondere verwendet, wenn es um die Länge eines Einsatzes, eines Projekts oder eines befristeten Arbeitsverhältnisses geht. Sie wird in Stunden oder Tagen gemessen und kann Teilzeit-, Vollzeit- oder Schichtpläne umfassen.
Im deutschen Arbeitsrecht spielt die Arbeitszeit eine zentrale Rolle. Der zentrale Rechtsrahmen ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Praktisch wird der Begriff Arbeitsdauer häufig im Personalmanagement, in der Einsatzplanung und im Projektmanagement verwendet. Dort
Auf internationaler Ebene orientieren sich viele Rechtsordnungen an der EU-Arbeitszeitrichtlinie; nationale Ausgestaltung variiert. Unabhängig vom Rechtsrahmen