Arbeitgeberinteressen
Arbeitgeberinteressen bezeichnet die Zielsetzungen und Prioritäten der Arbeitgeberseite in Arbeits- und Sozialbeziehungen, also der Unternehmen, Arbeitgeberverbände und einzelner Arbeitgeber. Typische Bereiche umfassen wirtschaftliche Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen. In Deutschland spielen sie eine zentrale Rolle in Tarifverhandlungen, im kollektiven Arbeitsrecht, in Betriebsverträgen und in der Personalpolitik.
Wirtschaftliche Ziele umfassen Rentabilität, Kapitalrendite, Liquidität und Risikominimierung. Dazu gehört die Kostenkontrolle bei Löhnen, Arbeitszeitmodellen und
Arbeitszeit, Flexibilität und Rechtsrahmen sind weitere zentrale Elemente. Arbeitgeber streben nach flexiblen Arbeitsformen, Zeitarbeit, Outsourcing und
Qualifikation und Personalpolitik umfassen Förderung von Aus- und Weiterbildung, duale Ausbildung und lebenslanges Lernen sowie Maßnahmen
Der Zusammenhang mit Politik und Gesellschaft zeigt sich in der Interaktion mit Politik, Gewerkschaften und anderen