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Antibiotikaverordnung

Die Antibiotikaverordnung bezeichnet einen regulativen Rahmen, der die Verschreibung, Abgabe und Nutzung von Antibiotika in einem Rechtskreis festlegt. Sie ist in der Regel Bestandteil des Arzneimittelrechts oder des Gesundheitsrechts eines Staates oder einer Region und zielt darauf ab, die sachgerechte Anwendung zu fördern und der Entstehung antimikrobieller Resistenzen entgegenzuwirken.

Geltungsbereich und Ziele umfassen typischerweise die Medizin für Menschen und Tiere sowie die Beteiligung von Apothekern,

Wichtige Bestimmungen betreffen in der Regel Verschreibungspflicht, Erfordernis einer ärztlichen oder tierärztlichen Vernunftbegründung, vorgeschriebene Behandlungsdauer, Vorgaben

Implementierung erfolgt durch nationale Behörden in Zusammenarbeit mit professionellen Verbänden sowie Gesundheitsdienstleistern. Ziel ist eine nachhaltig

Ärzten,
Zahnärzten
und
Tierärzten.
Kernelemente
sind
der
Schutz
der
Patientensicherheit,
die
Begrenzung
des
unbeabsichtigten
oder
unangemessenen
Einsatzes
von
Antibiotika
sowie
die
Förderung
von
Antibiotika-Stewardship-Programmen.
Die
Verordnung
zielt
darauf
ab,
Behandlungsdauer,
Indikationen
und
Dosierung
standardisiert
festzulegen
und
den
Zugang
zu
bestimmten
Wirkstoffen
zu
reglementieren.
zur
Abgabe
in
Apotheke
oder
Tierapotheke
sowie
Dokumentations-
und
Meldepflichten.
Zudem
können
Regelungen
zur
Abgabe
von
Antibiotika
außerhalb
von
Apotheken,
zur
Warenkennzeichnung,
zur
Rückverfolgbarkeit
sowie
zu
Sanktionen
bei
Verstößen
enthalten
sein.
wirksame
Arzneimittelversorgung,
reduzierte
Resistenzentwicklung
und
eine
sichere
Anwendung,
ohne
den
medizinischen
Bedarf
zu
beeinträchtigen.
Aspekte
der
Verordnung
werden
regelmäßig
evaluiert
und
an
aktuelle
evidenzbasierte
Leitlinien
angepasst.