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Anleihegläubige

Anleihegläubige sind Personen oder Institutionen, die durch den Erwerb einer Anleihe dem Emittenten einen Kredit gewähren. Anleihen dienen Unternehmen, Staaten oder anderen Einrichtungen als Finanzierungsinstrument, und die Gläubiger erhalten dafür Zinsen und die Rückzahlung des Nennwerts am Fälligkeitstermin. Anleihegläubige können Privatpersonen, Banken, Pensionsfonds oder Investmentfonds sein.

Zu den Kernrechten gehören regelmäßige Zinszahlungen (Kupon), der Anspruch auf Rückzahlung des Nennwerts und gegebenenfalls vertraglich

Anleihegläubige haben oft eingeschränkte Mitwirkungsrechte im Vergleich zu Aktionären. Sie können in Gläubigerversammlungen oder Gläubigerausschüssen vertreten

Anleihen werden überwiegend an Börsen gehandelt; der Preis wird durch Zinsniveau, Bonität des Emittenten und verbleibende

vereinbarte
Sicherheiten.
In
der
Insolvenz
des
Emittenten
richten
sich
die
Forderungen
nach
der
Rangstelle
der
Anleihe:
besicherte
Anleihen
haben
Vorrang
durch
Deckung,
unbesicherte
Anleihen
stehen
als
gewöhnliche
Gläubiger
im
Rang.
Nachrangige
Anleihen
zahlen
in
der
Rangfolge
zuletzt.
Spezielle
Instrumente
wie
Pfandbriefe
sind
durch
Deckungswerte
abgesichert.
sein,
insbesondere
bei
Restrukturierungen
oder
Änderungen
der
Emissionsbedingungen,
die
der
Zustimmung
der
Gläubiger
bedürfen.
Änderungen,
die
fundamentale
Bedingungen
betreffen,
erfordern
in
der
Regel
eine
qualifizierte
Mehrheit
der
Gläubiger.
Laufzeit
beeinflusst.
Regulatorisch
unterliegen
Anleihen
dem
Wertpapier-
und
Kapitalmarktrecht,
der
Prospektpflicht
sowie
insolvenzrechtlichen
Regelungen.
Informationen
werden
durch
Emissionsprospekt,
Jahresberichte
und
Ratingberichte
bereitgestellt.
Im
Insolvenzfall
wird
die
Verteilung
der
Masse
nach
Sicherheiten
und
Vorrechten
vorgenommen.