unbesicherte
Unbesicherte bezeichnet im Finanz- und Rechtswesen Forderungen, Kredite oder Verbindlichkeiten, die nicht durch dingliche Sicherheiten wie Pfandrechte, Hypotheken oder Grundschulden gedeckt sind. Gegenüber besicherten Forderungen beruhen unbesicherte Forderungen primär auf der Bonität des Schuldners, vertraglichen Vereinbarungen und ggf. Bürgschaften ohne dingliche Sicherheit. In der Bilanz werden solche Forderungen oft als unbesicherte (oder nicht besicherte) Verbindlichkeiten ausgewiesen.
In der Praxis bedeuten fehlende Sicherheiten für Kreditgeber ein erhöhtes Ausfallrisiko. Um dieses Risiko zu kompensieren,
Typische Beispiele für unbesicherte Forderungen sind Konsumentenkredite, Kreditkarten- oder Dispokredite sowie unbesicherte Unternehmensanleihen oder Lieferantenkredite ohne
Rechtlich werden unbesicherte Forderungen im Kontext von Insolvenzordnung, Zivilrecht und vertraglichen Bestimmungen behandelt. Die Beurteilung von