Home

unbesicherte

Unbesicherte bezeichnet im Finanz- und Rechtswesen Forderungen, Kredite oder Verbindlichkeiten, die nicht durch dingliche Sicherheiten wie Pfandrechte, Hypotheken oder Grundschulden gedeckt sind. Gegenüber besicherten Forderungen beruhen unbesicherte Forderungen primär auf der Bonität des Schuldners, vertraglichen Vereinbarungen und ggf. Bürgschaften ohne dingliche Sicherheit. In der Bilanz werden solche Forderungen oft als unbesicherte (oder nicht besicherte) Verbindlichkeiten ausgewiesen.

In der Praxis bedeuten fehlende Sicherheiten für Kreditgeber ein erhöhtes Ausfallrisiko. Um dieses Risiko zu kompensieren,

Typische Beispiele für unbesicherte Forderungen sind Konsumentenkredite, Kreditkarten- oder Dispokredite sowie unbesicherte Unternehmensanleihen oder Lieferantenkredite ohne

Rechtlich werden unbesicherte Forderungen im Kontext von Insolvenzordnung, Zivilrecht und vertraglichen Bestimmungen behandelt. Die Beurteilung von

werden
unbesicherte
Kredite
häufig
mit
höheren
Zinssätzen,
strengeren
Kreditprüfungen
und
engeren
Rahmenbedingungen
vergeben.
Bei
Zahlungsunfähigkeit
des
Schuldners
haben
unbesicherte
Gläubiger
im
Insolvenzverfahren
tendenziell
eine
niedrigere
Priorität
als
besicherte
Gläubiger;
die
Auszahlung
erfolgt
nach
Befriedigung
der
vermögenswerte
Sicherheiten
und
bestimmter
bevorzugter
Gläubiger,
und
der
verbleibende
Rest
wird
unter
den
unbesicherten
Gläubigern
aufgeteilt.
Pfandrecht.
Im
Unternehmensbereich
unterscheiden
sich
unbesicherte
Schulden
oft
durch
Rating,
Laufzeit
und
Verhandlungsstärke
der
Gläubiger
von
gewährten,
besicherten
Finanzprodukten
wie
Hypotheken
oder
Grundschuld-gestützten
Anleihen.
Risiko,
Rendite
und
Rückzahlungschancen
richtet
sich
maßgeblich
nach
Bonität
des
Schuldners
sowie
dem
jeweiligen
Rechtsrahmen.