Anlagewerte
Anlagewerte bezeichnet im Rechnungswesen die langfristigen Vermögenswerte eines Unternehmens, die dem Betriebszweck dienen und voraussichtlich länger als eine Abrechnungsperiode genutzt werden. Sie bilden das Anlagevermögen und unterscheiden sich von Umlaufvermögen, das kurzfristig veräußert oder verbraucht wird. Zu den Anlagewerten zählen sowohl materielle Vermögenswerte (Sachanlagen wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen) als auch immaterielle Vermögenswerte (Patente, Lizenzen, Software) und – je nach Rechtsordnung – langfristig gehaltene Finanzanlagen, die dem Geschäftsbetrieb dienen.
Der Ansatz erfolgt in der Regel zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Danach unterliegen Anlagewerte planmäßigen Abschreibungen über
Die Behandlung von Anlagewerten wirkt sich auf die Bilanzstruktur, die Kapitalbindung und die Ertragslage aus, da