Aktendatenbestände
Aktendatenbestände bezeichnet die Gesamtheit des Aktenmaterials einer Organisation, das als Beleg- und Informationsbestand geführt wird. Er umfasst physische Aktenbestände, digitale Aktenbestände sowie zugehörige Metadaten, Datenbanken und Archive, die Vorgänge, Entscheidungen und Rechtsstreitigkeiten dokumentieren.
Zweck und Nutzen: Sie dienen der Rechenschaftspflicht, Beweissicherung, Nachweisführung sowie der Unterstützung von Geschäftsprozessen und Recherchen.
Bestandarten und Struktur: Physische Aktenbestände, digitale Aktenbestände (Dokumente, E-Mails, Mediendateien) sowie gemischte Formate. Eine klare Ordnung
Lebenszyklus und Verwaltung: Von der Erstellung über Bearbeitung, Ablage, Archivierung bis zur Löschung oder langfristigen Archivierung.
Standards und Rechtsgrundlagen: In Deutschland prägen GOA (Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung) sowie GoBD (Grundsätze zum Datenzugriff und
Herausforderungen: Digitalisierung, Migration von Formaten, Rechtsfragen, E-Discovery und Kosten. Erfolgreiche Praxis erfordert Verfahrensdokumentation, regelmäßige Bestandskontrollen und