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Abschreibungsaufwands

Abschreibungsaufwand bezeichnet in der Jahresrechnung den Werteverzehr abnutzbarer Vermögensgegenstände, der planmäßig durch Abschreibung erfasst wird. Er gehört zur Gewinn- und Verlustrechnung und mindert den ausgewiesenen Gewinn. Aufwendungen dieser Art entstehen in der Regel regelmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögenswerts.

Anwendungsbereich und Begriffe: Der Abschreibungsaufwand betrifft überwiegend Sachanlagen wie Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude. Für immaterielle Vermögenswerte

Methoden der Abschreibung: Die gängigsten Methoden sind die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die leistungsbezogene

Berechnung: Bei der linearen Abschreibung berechnet sich die jährliche Abschreibung üblicherweise als (Anschaffungs- oder Herstellungskosten minus

Auswirkungen auf Bilanz und Gewinn: Der Abschreibungsaufwand vermindert den Gewinn der Periode und reduziert den Buchwert

Steuerliche Aspekte: Abschreibungen beeinflussen auch die steuerliche Bemessungsgrundlage. In Deutschland gelten spezielle AfA-Regeln (Absetzung für Abnutzung),

wird
häufiger
von
Amortisationsaufwand
gesprochen;
der
Grundsatz
ist
jedoch
derselbe:
Der
Werteverzehr
wird
über
die
Nutzungsdauer
verteilt
erfasst.
Abschreibung.
Die
lineare
Abschreibung
verteilt
die
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten
gleichmäßig
über
die
Nutzungsdauer.
Die
degressive
Abschreibung
belastet
den
Erfolg
in
den
frühen
Jahren
stärker;
ihr
Einsatz
ist
in
manchen
Rechtsordnungen
zeitlich
begrenzt
oder
an
bestimmte
Voraussetzungen
geknüpft.
Die
leistungsbezogene
Abschreibung
orientiert
sich
an
der
tatsächlichen
Nutzung
oder
Produktion
eines
Vermögenswerts.
Restwert)
geteilt
durch
die
Nutzungsdauer.
Bei
anderen
Methoden
ergeben
sich
Anpassungen
durch
den
jeweiligen
Abschreibungssatz
oder
durch
Nutzungs-
bzw.
Produktionsmengen.
des
Vermögenswerts
in
der
Bilanz.
Der
kumulierte
Abschreibungsbetrag
wird
als
Wertberichtigung
bzw.
in
den
Sachanlagen
reduziert
ausgewiesen.
deren
Sätze
und
Nutzungsdauern
gesetzlich
festgelegt
sind
und
je
nach
Rechtsordnung
variieren.