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Abfallstoff

Abfallstoff bezeichnet eine Substanz oder einen Gegenstand, der vom Inhaber als Abfall bestimmt wird, das heißt entsorgt, verwertet oder auf andere Weise behandelt werden soll. In Deutschland und der Europäischen Union fällt der Abfallstoff in den Bereich des Abfallrechts; maßgebliche Regelwerke sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die EU-Abfallrahmenrichtlinie.

Abfallstoffe werden grundsätzlich in gefährliche Abfälle und nicht gefährliche Abfälle unterschieden. Die Einstufung erfolgt anhand von

Der Umgang mit Abfallstoffen ist durch Pflichten von Erzeugern, Sammelstellen, Transportunternehmen und Entsorgern gekennzeichnet. Abfälle müssen

Ziel der Rechtslage ist die Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung, bevor eine Restabfallbehandlung

Kriterien
wie
Entzündbarkeit,
Reaktivität,
Giftigkeit
und
Umweltgefährdung.
Der
Europäische
Abfallkatalog
(EWC)
dient
der
Klassifikation
und
erleichtert
Dokumentation,
Transport
und
Verwertung.
Die
Eigentümer
müssen
Abfälle
entsprechend
kennzeichnen
und
ordnungsgemäß
entsorgen
oder
verwerten.
getrennt
gesammelt,
sicher
gelagert,
beschriftet
und
mit
Nachweisen
dokumentiert
werden.
Gefährliche
Abfälle
erfordern
besondere
Maßnahmen,
Genehmigungen
und
Verträge
für
Transport,
Behandlung
und
Verwertung,
um
Risiken
für
Mensch
und
Umwelt
zu
vermeiden.
erfolgt.
Diese
Abfallhierarchie,
verbunden
mit
internationalen
Regelungen
zu
grenzüberschreitenden
Abfallströmen,
soll
Umweltbelastungen
minimieren.