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Entsorgern

Entsorger bezeichnet eine Person oder Organisation, die für die Entsorgung von Abfällen und anderen Stoffen verantwortlich ist. In der Praxis umfasst der Begriff Akteure, die Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung oder ordnungsgemäße Beseitigung organisieren oder durchführen. Entsorger können öffentliche Entsorgungsbetriebe, kommunale Tochtergesellschaften oder private Dienstleister sein, die im Auftrag von Kommunen oder Unternehmen tätig sind.

Aufgaben sind gesetzliche und vertragliche Pflichten: Sie planen und organisieren die Abfallentsorgung, erfüllen Nachweis- und Meldepflichten

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland und der EU regeln KrWG und EU-Richtlinien das Abfallrecht. Entsorger benötigen gegebenenfalls

Beispiele: Öffentliche Entsorgungsbetriebe der Städte oder Landkreise stehen oft als Entsorger in kommunaler Hand; private Unternehmen

Etymologie und Nutzung: Aus entsorgen mit dem Agenten-Suffix -er gebildet. Synonyme bzw. nähere Bezeichnungen sind Abfallentsorger,

und
setzen
die
Abfallhierarchie
um
(Vermeidung,
Wiederverwendung,
Recycling,
Energierückgewinnung,
Schlussbeseitigung).
Typisch
arbeiten
Entsorger
mit
Sammel-
und
Sortieranlagen,
Transportkapazitäten
und
Behandlungsanlagen;
sie
stellen
sicher,
dass
Abfälle
ordnungsgemäß
klassifiziert,
verzeichnet
und
transportiert
werden.
Genehmigungen
für
Entsorgungsanlagen,
Zulassungen
für
Abfalltransporte
und
berichten
Pflichtdaten.
Der
Begriff
wird
auch
häufig
im
Zusammenhang
mit
Entsorgungsfachbetrieben
verwendet,
die
eine
fachliche
Qualifikation
nachweisen
müssen.
übernehmen
Entsorgung
im
Auftrag
von
Gewerbetreibenden,
Haushalten
oder
größeren
Einrichtungen.
Die
konkrete
Rolle
variiert
je
nach
Rechtsordnung,
Vertrag
und
geographischem
Kontext.
Entsorgungsunternehmen
oder
Abfallwirtschaftsbetrieb;
die
Unterschiede
ergeben
sich
vor
allem
aus
vertraglicher
Rolle
und
zuständiger
Rechtsordnung.
Siehe
auch
Abfallwirtschaft,
Recycling,
KrWG.