Entsorgern
Entsorger bezeichnet eine Person oder Organisation, die für die Entsorgung von Abfällen und anderen Stoffen verantwortlich ist. In der Praxis umfasst der Begriff Akteure, die Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung oder ordnungsgemäße Beseitigung organisieren oder durchführen. Entsorger können öffentliche Entsorgungsbetriebe, kommunale Tochtergesellschaften oder private Dienstleister sein, die im Auftrag von Kommunen oder Unternehmen tätig sind.
Aufgaben sind gesetzliche und vertragliche Pflichten: Sie planen und organisieren die Abfallentsorgung, erfüllen Nachweis- und Meldepflichten
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland und der EU regeln KrWG und EU-Richtlinien das Abfallrecht. Entsorger benötigen gegebenenfalls
Beispiele: Öffentliche Entsorgungsbetriebe der Städte oder Landkreise stehen oft als Entsorger in kommunaler Hand; private Unternehmen
Etymologie und Nutzung: Aus entsorgen mit dem Agenten-Suffix -er gebildet. Synonyme bzw. nähere Bezeichnungen sind Abfallentsorger,