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Umweltgefährdung

Umweltgefährdung bezeichnet die Gefahr oder das tatsächliche Risiko, dass menschliche Tätigkeiten oder natürliche Prozesse die Umwelt schädigen. Dazu gehören Beeinträchtigungen von Ökosystemen, Lebensräumen, Boden, Wasser und Luft sowie potenzielle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Umweltgefährdungen können akute Ereignisse wie Industrieunfälle oder Leckagen sowie langfristige Belastungen durch Emissionen, Schadstoffe, Bodenversiegelung oder Klimaveränderungen umfassen.

Ursachen sind industrielle Emissionen, landwirtschaftliche Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln, unsachgemäße Abfallentsorgung, Bergbau, Verkehr und landwirtschaftliche

Im Rechtsrahmen wird Umweltgefährdung durch Umweltrecht adressiert. In Deutschland gehören dazu bundes- und europäisches Recht, u.

Instrumente der Prävention und Steuerung umfassen Emissions- und Abwassergrenzwerte, Umweltmanagementsysteme, räumliche Planung, Umweltmonitoring und Krisenmanagement. Meldung,

Beispiele: Freisetzung schädlicher Substanzen, illegale Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung, erhebliche Bodenbelastung, Lärm- oder Schadstoffemissionen in dicht besiedelten Gebieten.

Intensivierung.
Auch
natürliche
Prozesse
wie
extreme
Wetterereignisse
können
Umweltgefährdungen
verstärken.
Die
Bewertung
erfolgt
häufig
im
Rahmen
von
Umweltverträglichkeitsprüfungen,
Risikobewertungen
und
Monitoring.
a.
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG),
Emissionsschutzgesetze
(BImSchG),
Wasserhaushaltsgesetz,
Kreislaufwirtschaftsgesetz,
Bodenschutz-
und
Naturschutzregelungen.
Ziel
ist
Prävention,
Haftung
und
Sanktion
bei
schädlichen
Eingriffen
in
die
Umwelt.
Risikokommunikation
und
Notfallpläne
unterstützen
den
Schutz
von
Umwelt
und
Gesundheit.
Umweltgefährdung
ist
ein
zentraler
Begriff
in
Wissenschaft,
Politik
und
Recht,
der
nachhaltige
Nutzung
und
Schutz
der
natürlichen
Lebensgrundlagen
zum
Ziel
hat.