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Lebensgrundlagen

Lebensgrundlagen bezeichnet wörtlich die grundlegenden Voraussetzungen des Lebens. Der Ausdruck wird in deutschsprachigen Texten in philosophischen, soziologischen und politischen Kontexten verwendet, um die Bedingungen zu benennen, die ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

In der Sozialpolitik umfasst der Begriff die Gesamtheit materieller und nicht materieller Bedingungen, die zum Überleben

Politisch wird der Begriff oft verwendet, um Staatliche Verpflichtungen zu umschreiben, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine

In der Praxis findet der Begriff Anwendung in Debatten zu Sozialstaat, Wohlfahrts- und Gesundheitspolitik, Bildung, Wohnen

Siehe auch: Sozialstaat, Existenzminimum, Grundsicherung, Armutsbekämpfung.

und
zur
Teilhabe
am
gesellschaftlichen
Leben
nötig
sind.
Dazu
gehören
Grundbedarfsgüter
wie
Nahrung,
angemessene
Unterkunft,
gesundheitliche
Versorgung,
Bildung
sowie
soziale
Teilhabe
und
Schutz
vor
existenzbedrohenden
Risiken.
Lebensgrundlagen
gehen
daher
über
reine
Einkommen
hinaus
und
schließen
auch
Zugang
zu
Ressourcen,
Dienstleistungen
und
sozialer
Unterstützung
ein.
angemessene
Lebensführung
sichern.
Die
genaue
Ausgestaltung
und
der
Umfang
der
Lebensgrundlagen
variieren
je
nach
politischem
Programm,
Rechtsordnung
und
Studie;
der
Begriff
bleibt
damit
flexibel.
Ein
verwandter
Begriff
ist
das
Existenzminimum,
das
das
gesetzlich
festgelegte
Mindesteinkommen
zur
Deckung
des
grundlegenden
Lebensunterhalts
bezieht,
wobei
beide
Konzepte
oft
in
Debatten
zu
Armutsbekämpfung
und
Sozialpolitik
miteinander
verknüpft
werden.
und
Umweltpolitik.
Er
dient
dazu,
darauf
hinzuweisen,
dass
wirtschaftliches
Wachstum
allein
nicht
ausreicht,
sondern
auch
die
Verfügbarkeit
und
der
Zugang
zu
den
grundlegenden
Lebensbedingungen
gewährleistet
sein
müssen.