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Wasserhaushaltsgesetz

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale Bundeswasserrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es schafft den rechtlichen Rahmen für die Nutzung und den Schutz von Gewässern einschließlich Flüssen, Seen, Grundwasser und Küstengewässern in Deutschland. Ziel ist ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen Nutzung der Wasserressourcen (Wasserversorgung, Industrie, Landwirtschaft, Energie, Verkehr, Freizeit) und dem Schutz der wasserlebenden Ökosysteme, der Wasserqualität, dem Hochwasserschutz und der Grundwassersicherheit. Das WHG regelt die Voraussetzungen für Wasserentnahmen, Abwassereinleitungen, Bodeninfiltration, Bauwerke an Gewässern und weitere wasserbeeinflussende Vorhaben sowie Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung und Zerstörung von Gewässerräumen.

Durchführung und Vollzug: Das WHG ist Föderalgesetz; die Umsetzung und Erteilung von Genehmigungen liegen weitgehend in

Bezug zu EU-Recht und Politik: Das WHG dient der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WFD) sowie weiterer

Geschichte: Seit seiner Einführung wurde das WHG mehrfach angepasst, um Wasserqualität, Ökologie, Rechtsdurchsetzung und die Umsetzung

Siehe auch: Wasserrahmenrichtlinie; Hochwasserrisikomanagement; Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

der
Verantwortung
der
Länder
(Bundesländer)
bzw.
ihrer
Aufsichtsbehörden,
im
Einklang
mit
dem
bundesweiten
Rahmen.
Das
Bundesumweltministerium,
das
Umweltbundesamt
(UBA)
und
weitere
Fachstellen
unterstützen
Wissenschaft
und
Praxis,
liefern
Vorgaben
und
Monitoring-Standards.
Das
Gesetz
regelt
zudem
Pflichten
zu
Wasserentsorgung,
Überwachungsmaßnahmen,
Umweltverträglichkeitsprüfungen
und
Gebühren
oder
Abgaben
für
die
Inanspruchnahme
von
Wasserressourcen
oder
für
Einleitungen.
wasserbezogener
Richtlinien,
einschließlich
Grundwasser-
und
Trinkwasserrecht.
Es
unterstützt
außerdem
Maßnahmen
zum
Hochwasserschutz,
zur
Renaturierung
und
zur
Anpassung
an
den
Klimawandel
durch
Planungs-
und
Schutzvorgaben.
EU-rechtlicher
Vorgaben
zu
verbessern.
Es
bleibt
ein
zentrales
Instrument
der
deutschen
Wasserpolitik.