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selbstfahrende

Selbstfahrende Systeme bezeichnen Maschinen, die durch Sensoren, Kartenmaterial, künstliche Intelligenz und Rechenleistung eigenständig Wahrnehmung, Planung und Steuerung übernehmen, um Mobilitäts- oder Bewegungsaufgaben ohne direkten menschlichen Eingriff durchzuführen.

Zur Einordnung der Fähigkeiten verwenden viele Branchen den SAE J3016-Standard, der von Stufe 0 bis 5 reicht.

Technisch basieren selbstfahrende Systeme auf einer Architektur aus Wahrnehmung, Lokalisierung, Kartenmaterial, Planung und Regelung. Sensorik umfasst

Sicherheit und Regulierung: Funktionale Sicherheit nach ISO 26262, sowie internationale und nationale Zulassungsprozesse (UNECE WP.29). Große

Anwendungen finden sich in Personen- und Güterverkehr, Logistik- und Lieferketten, öffentlichem Verkehr, Reinigungs- und Servicerobotern; aktuell

Ausblick: Weiterentwicklungen in Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Interoperabilität, Auswirkungen auf Infrastruktur und Arbeitswelt, sowie Diskussionen zu Verantwortlichkeit,

Stufe
0
bis
2
umfassen
Fahrerassistenz
und
teilautomatisierte
Funktionen;
Stufe
3
ermöglicht
zeitweise
Übernahme
durch
das
Fahrzeug;
Stufe
4
operiert
autonom
in
bestimmten
Geofencing-Gebieten;
Stufe
5
erfordert
keine
menschliche
Intervention.
Kameras,
Radar,
Lidar
und
Ultraschall;
Lokalisierung
und
Kartierung
nutzen
HD-Karten
und
SLAM;
die
KI
kombiniert
Umfeldinterpretation,
Risikoeinschätzung
und
Trajektorienplanung.
Testing-Programme
verwenden
Simulation,
Feldtests
und
Validierung
in
realen
Verkehrssituationen.
Datenschutz
und
Haftung
sind
zentrale
Rechtsfragen.
sind
autonome
Funktionen
meist
in
begrenzten
Geofencing-Gebieten
im
Einsatz
oder
in
Prototypen.
Ethik
und
gesellschaftlicher
Akzeptanz
begleiten
die
weitere
Verbreitung.