nichtselbständiger
Nichtselbständiger bezeichnet in deutschsprachigen Rechts- und Wirtschaftstexten eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit nicht eigenverantwortlich als Selbstständiger ausübt, sondern im Rahmen eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber arbeitet. Gegenüber dem Selbstständigen ist der nichtselbständige Arbeitnehmer in der Regel in Weisung, Arbeitszeit und Arbeitsort des Arbeitgebers gebunden. Der Begriff wird vor allem in Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerkontexten verwendet.
Unterscheidung: In der Praxis wird er häufig synonym mit Arbeitnehmer, Angestellter oder Beschäftigter verwendet. In steuerlichen
Rechte und Pflichten: Nichtselbständige Arbeitnehmer erhalten Vergütung in Form von Lohn oder Gehalt. Sie haben in
Bezug und Kontext: Der Status der nichtselbständigen Arbeit dient in vielen Rechtsordnungen der Abgrenzung zur selbständigen