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nichtselbständiger

Nichtselbständiger bezeichnet in deutschsprachigen Rechts- und Wirtschaftstexten eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit nicht eigenverantwortlich als Selbstständiger ausübt, sondern im Rahmen eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber arbeitet. Gegenüber dem Selbstständigen ist der nichtselbständige Arbeitnehmer in der Regel in Weisung, Arbeitszeit und Arbeitsort des Arbeitgebers gebunden. Der Begriff wird vor allem in Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerkontexten verwendet.

Unterscheidung: In der Praxis wird er häufig synonym mit Arbeitnehmer, Angestellter oder Beschäftigter verwendet. In steuerlichen

Rechte und Pflichten: Nichtselbständige Arbeitnehmer erhalten Vergütung in Form von Lohn oder Gehalt. Sie haben in

Bezug und Kontext: Der Status der nichtselbständigen Arbeit dient in vielen Rechtsordnungen der Abgrenzung zur selbständigen

und
sozialversicherungsrechtlichen
Texten
wird
zwischen
nichtselbständiger
Arbeit
(Einkünfte
aus
unselbständiger
Arbeit)
und
selbständiger
Arbeit
(Einkünfte
aus
selbstständiger
Tätigkeit)
unterschieden.
der
Regel
Anspruch
auf
Urlaub,
Lohnfortzahlung
im
Krankheitsfall
und
sind
typischerweise
in
Sozialversicherungen
wie
Renten-,
Kranken-,
Pflege-
und
Arbeitslosenversicherung
versichert.
Der
Arbeitgeber
führt
Lohnsteuer
und
Sozialversicherungsbeiträge
ab.
Arbeitsverhältnis,
Kündigung,
Arbeitszeitregelungen
und
ggf.
Tarifverträge
regeln
das
Verhältnis.
Tätigkeit,
bei
der
der
Auftraggeber
keine
Weisungen
erteilt,
der
Dienstleister
ein
eigenes
Unternehmen
führt
und
Einkünfte
als
Selbständiger
versteuert.
Die
konkreten
Regelungen
unterscheiden
sich
je
nach
Land,
doch
bleibt
der
Kernunterschied
zwischen
abhängiger
Beschäftigung
und
unternehmerischer
Unabhängigkeit
bestehen.