musikrettigheder
Musikrettigheder, auch als Musikrechte bezeichnet, umfassen die rechtlichen Ansprüche rund um Musikwerke und deren Nutzung. In der Praxis wird zwischen den Rechten an der musikalischen Komposition (Text und Melodie) und den Rechten an der Ausführung bzw. Aufnahme unterschieden. Die Rechte betreffen sowohl Urheberinnen und Urheber als auch ausübende Künstlerinnen und Künstler sowie Tonträgerhersteller. Typische Nutzungen umfassen Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Rundfunk, Synchronisation sowie digitale Nutzungen wie Streaming und Download.
Rechte umfassen mehrere Kategorien. Zum einen die Urheberrechte an der Komposition, die dem Komponisten bzw. Textdichter
Verwertungsgesellschaften spielen eine zentrale Rolle bei der Lizenzierung und Einnahmensammlung. Beispiele sind GEMA in Deutschland, SACEM
Die Schutzdauer variiert je nach Rechtsordnung, beträgt in vielen Ländern life-of-the-creator plus 70 Jahre; nach Ablauf