Musikrechte
Musikrechte umfassen rechtliche Ansprüche, die die Nutzung von musikalischen Werken und Tonaufnahmen regeln. Sie schützen die wirtschaftlichen Interessen von Beteiligten und ermöglichen eine kontrollierte Verwertung der Werke sowie die Erzielung von Vergütungen.
Man unterscheidet primär zwei Bereiche: Urheberrechte an musikalischen Werken und Leistungsschutzrechte (nebenrechte) für Ausführende und Tonträgerhersteller.
In Deutschland werden diese Rechte durch Organisationen wahrgenommen. Die GEMA vertritt die Urheber und Verleger von
Nutzungen von Musikrechten umfassen Live-Auftritte, Rundfunk, TV, Streaming, Download, sowie Synchronisation mit audiovisuellen Werken (Film, Werbung).
Schutzdauer und Rechtsdurchsetzung ergeben sich aus nationalem Urheberrecht und europäischem Recht; Verstöße können Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder