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nebenrechte

Nebenrechte, auch als Nachrechte oder Verwandte Schutzrechte bezeichnet, sind Rechte, die die Interessen von Personen schützen, die zur Verbreitung und Verwertung eines Werkes beitragen, ohne die Urheber des Werks zu sein. Sie ergänzen das Urheberrecht und beziehen sich auf die Verwertung von Aufführungen, Tonträgern, Rundfunk- bzw. Fernsehsendungen und ähnlichen Leistungen. Die genaue Ausgestaltung variiert je nach Rechtsordnung, wird aber international durch Abkommen wie die Berner Konvention und Rom-Konvention anerkannt.

Zu den Hauptgruppen der Nebenrechte gehören:

- Ausübende Künstlerinnen und Künstler: Rechte an Ton- oder Bühnenaufführungen, ihre Aufführungen zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben oder

- Tonträgerherstellerinnen und -hersteller: Exklusive Rechte an der Tonaufnahme, das Tonmaterial zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich

- Rundfunk- und Fernsehanstalten: Rechte an der eigenen Sendung, deren Wiederausstrahlung, Vervielfältigung und öffentlich-rechtliche oder private Verbreitung

- In einigen Rechtsordnungen können weitere Verwertungsformen oder Organisationen ergänzend geschützt sein.

Rechtsdurchsetzung erfolgt in der Regel über kollektive Verwertungsgesellschaften, die Lizenzierung, Abrechnung und Ausschüttung von Tantiemen übernehmen.

zu
verbreiten,
sowie
Anspruch
auf
Vergütungen
bei
Nutzung
ihrer
Darbietungen
(z.
B.
Rundfunk,
Online-Streaming).
zugänglich
zu
machen;
oft
auch
Verleih-
bzw.
Vermarktungsrechte.
zu
kontrollieren.
Nebenrechte
unterscheiden
sich
vom
Urheberrecht
durch
den
Fokus
auf
die
wirtschaftliche
Verwertung
der
jeweiligen
Leistung
statt
auf
die
Rechtsansprüche
des
eigentlichen
Schöpfers.
Nationale
Gesetze
legen
Laufzeiten,
Ausnahmen
und
Vergütungsmechanismen
fest,
oft
im
Einklang
mit
internationalen
Standards.