nebenrechte
Nebenrechte, auch als Nachrechte oder Verwandte Schutzrechte bezeichnet, sind Rechte, die die Interessen von Personen schützen, die zur Verbreitung und Verwertung eines Werkes beitragen, ohne die Urheber des Werks zu sein. Sie ergänzen das Urheberrecht und beziehen sich auf die Verwertung von Aufführungen, Tonträgern, Rundfunk- bzw. Fernsehsendungen und ähnlichen Leistungen. Die genaue Ausgestaltung variiert je nach Rechtsordnung, wird aber international durch Abkommen wie die Berner Konvention und Rom-Konvention anerkannt.
Zu den Hauptgruppen der Nebenrechte gehören:
- Ausübende Künstlerinnen und Künstler: Rechte an Ton- oder Bühnenaufführungen, ihre Aufführungen zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben oder
- Tonträgerherstellerinnen und -hersteller: Exklusive Rechte an der Tonaufnahme, das Tonmaterial zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich
- Rundfunk- und Fernsehanstalten: Rechte an der eigenen Sendung, deren Wiederausstrahlung, Vervielfältigung und öffentlich-rechtliche oder private Verbreitung
- In einigen Rechtsordnungen können weitere Verwertungsformen oder Organisationen ergänzend geschützt sein.
Rechtsdurchsetzung erfolgt in der Regel über kollektive Verwertungsgesellschaften, die Lizenzierung, Abrechnung und Ausschüttung von Tantiemen übernehmen.