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marktmacht

Marktmacht bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, Preise, Produktionsmengen oder Geschäftsbedingungen auf einem Markt zu beeinflussen. Sie geht über die bloße Präsenz eines Marktes hinaus und umfasst die Möglichkeit, Absprachen, Preisstrategien oder andere Verhaltensweisen zugunsten der eigenen Position zu nutzen. Marktmacht kann in unterschiedlichen Märkten auftreten, von Güter- und Arbeitsmärkten bis hin zu digitalen Plattformen.

Ursachen der Marktmacht liegen in strukturellen Merkmalen des Marktes wie hoher Konzentration und Eintrittsbarrieren, sowie in

Zur Messung verwenden Ökonomen Indikatoren wie Konzentration (CR4, CR8) und den Herfindahl-Hirschman-Index (HHI). Der Lerner-Index schätzt

Wirkungen der Marktmacht sind ambivalent. Sie kann zu höheren Preisen, geringeren Mengen und potenziell weniger Druck

Politik und Regulierung zielen darauf ab, Marktmacht zu begrenzen oder zu verhindern. Instrumente sind Kartellrecht, Fusionskontrolle,

produktionstechnischen
Faktoren
wie
Produktdifferenzierung,
Netzwerkeffekten
oder
Patenten.
Strategien
wie
Preisdiskriminierung,
Rabattpraktiken
oder
vertikale
Integration
können
die
Marktmacht
weiter
verstärken.
Auch
Wechsel-
und
Informationshemmnisse
tragen
dazu
bei.
Marktformen
reichen
von
Monopolen
über
Oligopole
bis
zu
dominierenden
Plattformanbietern.
die
Preisbereitschaft
gegenüber
Grenzkosten
als
Maß
für
Marktmacht.
In
der
Praxis
kommen
außerdem
Preis-Grenzkosten-Margen
und
Strukturmodelle
zum
Einsatz.
Messungen
bleiben
oft
anspruchsvoll
und
kontextabhängig.
zu
Innovationen
führen
sowie
Wohlfahrtsverluste
verursachen.
Unter
bestimmten
Umständen
kann
Marktmacht
auch
Anreize
für
Forschung
und
Entwicklung
bieten,
insbesondere
wenn
langfristige
Investitionen
geschützt
sind.
Die
Nettoauswirkung
hängt
von
Marktdynamik,
Regulierung
und
Wettbewerbsbedingungen
ab.
Missbrauchsaufsicht
und
Regulierung
von
Netz-
bzw.
Infrastruktursektoren.
In
Deutschland
spielt
das
Bundeskartellamt
eine
zentrale
Rolle;
auf
EU-Ebene
überwacht
die
Europäische
Kommission
wettbewerbswidrige
Praktiken
und
fusionäre
Vorhaben.
In
digitalen
Märkten
gewinnen
Gatekeeper-Regelungen
an
Bedeutung,
etwa
im
Rahmen
des
EU-Digital
Markets
Act.