Preisdiskriminierung
Preisdiskriminierung bezeichnet die Praxis, für dasselbe Gut oder dieselbe Dienstleistung unterschiedliche Preise zu verlangen, ohne dass sich die Kosten für den Anbieter wesentlich unterscheiden. Ziel ist es, die Zahlungsbereitschaft der Käufer auszunutzen und so Umsatz sowie Gewinn zu maximieren. Die Praxis beruht auf der Fähigkeit, Märkte zu segmentieren, Preisunterschiede zu begründen und Arbitrage zu verhindern.
Es lassen sich drei Grundformen unterscheiden. Erstgradige Preisdiskriminierung, auch als perfekte Preisdiskriminierung bezeichnet, setzt den Preis
Voraussetzungen sind effektive Marktsegmentierung, unterschiedliche Nachfragesensitivitäten sowie die Fähigkeit, Arbitrage zu verhindern oder zu erschweren. Ohne
Beispiele umfassen Studentenrabatte, regionale Preisunterschiede, zeitbasierte Tarife (Flüge, Hotels) sowie Produktvarianten mit unterschiedlichem Funktionsumfang. Wirtschaftlich kann
Rechtlich und ethisch wird Preisdiskriminierung je nach Rechtsordnung unterschiedlich bewertet. Sie ist in vielen Fällen zulässig,