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Preisdiskriminierung

Preisdiskriminierung bezeichnet die Praxis, für dasselbe Gut oder dieselbe Dienstleistung unterschiedliche Preise zu verlangen, ohne dass sich die Kosten für den Anbieter wesentlich unterscheiden. Ziel ist es, die Zahlungsbereitschaft der Käufer auszunutzen und so Umsatz sowie Gewinn zu maximieren. Die Praxis beruht auf der Fähigkeit, Märkte zu segmentieren, Preisunterschiede zu begründen und Arbitrage zu verhindern.

Es lassen sich drei Grundformen unterscheiden. Erstgradige Preisdiskriminierung, auch als perfekte Preisdiskriminierung bezeichnet, setzt den Preis

Voraussetzungen sind effektive Marktsegmentierung, unterschiedliche Nachfragesensitivitäten sowie die Fähigkeit, Arbitrage zu verhindern oder zu erschweren. Ohne

Beispiele umfassen Studentenrabatte, regionale Preisunterschiede, zeitbasierte Tarife (Flüge, Hotels) sowie Produktvarianten mit unterschiedlichem Funktionsumfang. Wirtschaftlich kann

Rechtlich und ethisch wird Preisdiskriminierung je nach Rechtsordnung unterschiedlich bewertet. Sie ist in vielen Fällen zulässig,

Siehe auch: Preisbildung, Marktdesign, Konsumentenrente.

individuell
für
jeden
Käufer
fest,
wodurch
der
gesamte
Konsumentenrente
an
den
Anbieter
übergeht.
Zweitgradige
Preisdiskriminierung
erfolgt
nach
Mengenauswahl,
Versionen
oder
Bündeln;
die
Verbraucher
wählen
selbst
das
passende
Angebot.
Drittgradige
Preisdiskriminierung
variiert
den
Preis
gruppenweise,
etwa
nach
Alter,
Region,
Zeit
oder
Nutzungsverhalten.
diese
Bedingungen
ist
Preisdiskriminierung
schwer
umsetzbar
oder
ineffizient.
Preisdiskriminierung
zu
einer
Umverteilung
der
Konsumentenrente
zugunsten
des
Anbieters
führen
und
in
bestimmten
Fällen
Effizienzgewinne
durch
eine
bessere
Kapazitätsauslastung
ermöglichen.
solange
keine
Diskriminierung
aufgrund
geschützter
Merkmale
vorliegt
oder
wettbewerbsrechtliche
Vorgaben
verletzt.
In
sensibleren
Bereichen
wie
lebenswichtigen
Gütern
ist
die
Regulierung
oft
strenger.