jurisdiktionsbezogene
Jurisdiktionsbezogene ist ein fachsprachlicher Ausdruck aus dem Recht, der Fragen der Zuständigkeit und der Rechtsanwendung kennzeichnet. Das Substantiv Jurisdiktion bezeichnet die Rechtsgewalt einer Gerichtsbarkeit, weshalb das Adjektiv auf die jeweilige Rechtsordnung oder den jeweiligen Rechtskreis verweist, für den eine Entscheidung gilt oder gelten soll.
In nationalen Rechtsordnungen dient der Begriff dazu, zu beschreiben, welche Behörde oder welches Gericht für eine
Auf internationaler Ebene betreffen jurisdiktionsbezogene Fragen die Zuordnung der Rechtsordnung, die Anwendung ausländischen Rechts oder die
Zusammengefasst bezeichnet jurisdiktionsbezogenes Material normativ die Zuordnung von Rechtsmaterie, Gerichtsbarkeit und Rechtsanwendung zu einer bestimmten Jurisdiktion.