Rechtsmaterie
Rechtsmaterie bezeichnet in der Rechtswissenschaft den inhaltlichen Gegenstand des Rechts, also das Substantivrecht, das Rechte, Pflichten und Rechtsfolgen innerhalb eines bestimmten Rechtsgebiets festlegt. Der Begriff dient dazu, verschiedene Bereiche des Rechts zu strukturieren und zu unterscheiden, worauf sich normative Regelungen beziehen. Rechtsmaterie grenzt sich damit vom Verfahrensrecht ab, das die Organisation, das Vorgehen und die Rechtsdurchsetzung regelt, und vom allgemeinen Rechtsgrundsatz ab, der eher grundlegende Prinzipien bezeichnet.
In der Praxis lässt sich Rechtsmaterie grob in zentrale Rechtsgebiete einteilen, wie zum Beispiel Schuldrecht, Sachenrecht,
Im Studium und in der Praxis wird die Rechtsmaterie verwendet, um Inhalte zu strukturieren, Lehrpläne zu gestalten,