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gutgläubig

Gutgläubig ist ein Adjektiv der deutschen Sprache und beschreibt eine Person, die anderen gegenüber vertrauensvoll ist oder deren Aussagen ohne groben Verdacht Glauben schenkt. Im Alltag kann gutgläubig sowohl neutral als auch negativ gemeint sein, je nach Kontext und Tonfall. Das Substantiv Gutgläubigkeit bezeichnet die entsprechende Haltung oder Eigenschaft.

Der Begriff leitet sich von gut und gläubig ab und bedeutet wörtlich „im guten Glauben handelnd“. In

In der Alltagssprache wird gutgläubig oft als Gegensatz zu misstrauisch, skeptisch oder argwöhnisch verwendet. Die Begriffe

der
Rechtswelt
spielt
Gutgläubigkeit
eine
zentrale
Rolle,
insbesondere
bei
der
Frage,
ob
jemand
Eigentum
oder
Rechte
an
einer
Sache
erwirbt.
Der
Ausdruck
gutgläubiger
Erwerb
bezeichnet
den
Erwerb
in
gutem
Glauben,
wobei
der
Erwerber
davon
ausgeht,
rechtmäßiger
Eigentümer
oder
Berechtigter
zu
sein.
In
Deutschland
regelt
das
Bürgerliche
Gesetzbuch
(BGB)
unter
anderem
den
gutgläubigen
Erwerb
beweglicher
Sachen,
insbesondere
in
§
932
BGB,
der
dem
Erwerber
unter
bestimmten
Voraussetzungen
Eigentum
sichern
kann,
auch
wenn
der
Veräußerer
nicht
der
Eigentümer
war.
leichtgläubig
oder
naiv
beschreiben
eher
eine
stärkere
Neigung
zu
Täuschungen.
Insgesamt
kennzeichnet
gutgläubig
eine
Neigung,
anderen
guten
Glauben
zu
unterstellen
oder
darauf
zu
vertrauen,
dass
Versprechen
und
Behauptungen
zutreffen.