festnehmen
Festnehmen bezeichnet im deutschen Recht den vorläufigen Freiheitsentzug einer Person durch polizeiliche oder andere Vollstreckungsbehörden mit dem Zweck, eine Untersuchung zu sichern oder die Erscheinung vor Gericht zu gewährleisten. Es umfasst sowohl die unmittelbare Festnahme als auch die folgenden Schritte, in denen die weitere Haftfrage geprüft wird. Umgangssprachlich wird der Begriff oft synonym mit verhaften verwendet; juristisch unterscheiden Anwender von Festnahme, Festhalten bzw. Haftung, wobei Verhaftung im engeren Sinn die formale Festnahme durch die Behörde meint.
Rechtsgrundlagen und Formen: In Deutschland regelt die Strafprozessordnung die Festnahme, einschließlich der vorläufigen Festnahme durch die
Ablauf und Rechte: Nach der Festnahme erfolgt die Identitätsfeststellung, Belehrung über Rechte und die Information über
Zweck und Abgrenzung: Festnahme dient der Sicherstellung der Aufklärung, der Verhinderung von Flucht und der Gerichtszustellung.