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Freiheitsentzug

Freiheitsentzug bezeichnet die unfreiwillige Wegnahme oder wesentliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer Person durch staatliche Stellen oder gerichtliche Maßnahmen. Er kann vorübergehend oder länger andauern und umfasst Situationen, in denen eine Person festgehalten, unter Hausarrest gestellt oder in Haft genommen wird. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit strafrechtlichen Maßnahmen verwendet, kann aber auch administrative oder betreuungsrechtliche Freiheitsentziehungen umfassen.

Zu den konkreten Formen gehören beispielsweise Untersuchungshaft als vorläufige Freiheitsentziehung während eines laufenden Verfahrens, Haft im

Der Freiheitsentzug unterliegt in der Regel strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Er darf nur gesetzlich vorgesehen, notwendig, verhältnismäßig

Auf internationaler Ebene gilt die Verfassung der Freiheit und Sicherheit, das Verbot der willkürlichen Haft und

Sinne
einer
strafrechtlichen
Freiheitsstrafe,
Hausarrest
oder
andere
Zwangsmaßnahmen,
die
eine
erhebliche
Einschränkung
der
Bewegungsfreiheit
bewirken.
In
einigen
Rechtsordnungen
kommen
zudem
speziellere
Formen
wie
Abschiebungshaft
oder
andere
behördliche
Freiheitsbeschränkungen
vor.
und
rechtsstaatlich
begründet
erfolgen.
Detaillierte
Schutzvorkehrungen
betreffen
die
humane
Unterbringung,
den
Zugang
zu
rechtlichem
Gehör,
den
Anspruch
auf
anwaltliche
Vertretung,
regelmäßige
Überprüfungen
der
Maßnahme
sowie
Zugang
zu
medizinischer
Versorgung.
Personen
im
Freiheitsentzug
haben
oft
Anspruch
auf
Informationen
über
den
Grund
der
Maßnahme,
Kontaktmöglichkeiten
zu
Angehörigen
und
die
Möglichkeit,
Rechtsmittel
gegen
den
Entzug
einzulegen.
der
Schutz
der
Rechte
von
Inhaftierten.
Freiheitsentzug
ist
daher
ein
sensibles
Rechtsinstrument,
das
sorgfältig
kontrolliert
und
regelmäßig
überprüft
werden
muss.