Verhaftung
Verhaftung bezeichnet die zwangsweise Festsetzung einer Person durch staatliche Behörden, wodurch sie ihre Freiheit vorübergehend verliert. In der Praxis wird der Begriff oft synonym mit Festnahme verwendet, kann aber je nach Rechtsordnung unterschiedliche Formen umfassen, etwa eine vorläufige Festnahme zur Sicherung eines Verfahrens oder die Inhaftnahme auf richterlichen Beschluss.
In Deutschland basieren Recht und Verfahren auf dem Grundgesetz sowie der Strafprozessordnung. Die Verhaftung ist zulässig,
Vorläufige Festnahme kann ohne richterlichen Beschluss erfolgen und ist rechtlich zulässig, solange die Gründe bestehen; danach
Durchführung und Rechtsmittel: Gewaltanwendung muss verhältnismäßig sein. Verhaftung darf nicht willkürlich erfolgen; Rechtsmittel gegen die Verhaftung,
Der Begriff variiert in anderen Rechtsordnungen, bleibt jedoch grundsätzlich die vorübergehende Freiheitseinschränkung durch staatliche Maßnahmen.