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Verhaftung

Verhaftung bezeichnet die zwangsweise Festsetzung einer Person durch staatliche Behörden, wodurch sie ihre Freiheit vorübergehend verliert. In der Praxis wird der Begriff oft synonym mit Festnahme verwendet, kann aber je nach Rechtsordnung unterschiedliche Formen umfassen, etwa eine vorläufige Festnahme zur Sicherung eines Verfahrens oder die Inhaftnahme auf richterlichen Beschluss.

In Deutschland basieren Recht und Verfahren auf dem Grundgesetz sowie der Strafprozessordnung. Die Verhaftung ist zulässig,

Vorläufige Festnahme kann ohne richterlichen Beschluss erfolgen und ist rechtlich zulässig, solange die Gründe bestehen; danach

Durchführung und Rechtsmittel: Gewaltanwendung muss verhältnismäßig sein. Verhaftung darf nicht willkürlich erfolgen; Rechtsmittel gegen die Verhaftung,

Der Begriff variiert in anderen Rechtsordnungen, bleibt jedoch grundsätzlich die vorübergehende Freiheitseinschränkung durch staatliche Maßnahmen.

wenn
zureichende
tatsächliche
Anhaltspunkte
für
eine
Straftat
vorliegen
oder
Gefahr
im
Verzug
besteht,
etwa
Flucht-,
Verdunkelungs-
oder
Gefährdungsrisiken.
Die
verhaftete
Person
muss
über
Grund,
Rechtslage
und
wesentliche
Rechte
informiert
werden.
Dazu
gehört
das
Recht
auf
einen
Anwalt
und
das
Recht
zu
schweigen.
Die
Behörden
haben
die
verhaftete
Person
unverzüglich
dem
zuständigen
Haftrichter
vorzuführen;
dort
wird
in
der
Regel
über
weitere
Maßnahmen
entschieden,
etwa
Untersuchungshaft
oder
Freilassung.
ist
eine
Prüfung
durch
den
Haftrichter
erforderlich.
Eine
anschließende
Untersuchungshaft
setzt
einen
Haftbefehl
voraus.
etwa
Beschwerde
oder
gerichtliche
Überprüfung,
bleiben
möglich.