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Gewaltanwendung

Gewaltanwendung bezeichnet den Einsatz physischer Kraft oder anderer Zwangsmittel, um eine Handlung zu erzwingen, zu verhindern oder zu schützen. Sie kann durch Einzelpersonen, Organisationen, bewaffnete Gruppen oder Staaten erfolgen und umfasst sowohl unmittelbare körperliche Gewalt als auch polizeiliche oder militärische Zwangsmaßnahmen. Der Begriff wird in Rechtswissenschaft, Philosophie und Sicherheitspolitik unterschiedlich verwendet und grenzt sich von Drohungen oder informeller Gewalt ab.

Im Völkerrecht ist die Gewaltanwendung in der Regel durch das Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt

In innerstaatlichen Kontexten regeln Gesetzgebung und Rechtsprechung den Einsatz von Gewalt durch Sicherheitskräfte wie Polizei, Grenzschutz

Ethische und politische Debatten betreffen die Legitimation von Gewalt, Missbrauchsrisiken, Auswirkungen auf Zivilpersonen und die Frage

gemäß
Artikel
2
Absatz
4
der
Charta
der
Vereinten
Nationen
eingeschränkt.
Ausnahmen
bilden
die
Selbstverteidigung
gemäß
Artikel
51
und
Maßnahmen
des
Sicherheitsrats
zur
Aufrechterhaltung
oder
Wiederherstellung
des
Weltfriedens.
Die
Beurteilung
erfolgt
im
Zusammenhang
mit
jus
ad
bellum
und
jus
in
bello;
Prinzipien
wie
Verhältnismäßigkeit,
Notwendigkeit
und
Vermeidung
unnötigen
Leids
bestimmen
legitime
Gewalt.
oder
Militär.
Kriterien
wie
Verhältnismäßigkeit,
Unvermeidbarkeit,
angemessene
Mittel
und
der
Schutz
von
Grundrechten
gelten;
der
Einsatz
muss
verhältnismäßig,
zeitlich
begrenzt
und
nach
Möglichkeit
deeskalierend
sein.
Staaten
setzen
zudem
Kontrollmechanismen,
Ausbildung
und
Aufsicht
ein.
nach
Alternativen
wie
Rechtsstaatlichkeit,
Verhandlungen
oder
Sanktionen.
Debatten
betonen
Rechenschaftspflicht,
Transparenz
und
Prävention
von
Gewalt.