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diskretionäre

Diskretionäre, das Adjektiv diskretionär, bezeichnet die Fähigkeit oder den Zustand, Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen, ohne jede einzelne Entscheidung vorab freizugeben. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, vor allem in der Finanzwelt und in der Verwaltung. Er steht im Gegensatz zu regelbasierten oder strikt vorgegebenen Entscheidungsprozessen.

In der Finanzwelt bedeutet diskretionäre Vermögensverwaltung (DPM), dass ein Vermögensverwalter berechtigt ist, Anlageentscheidungen eigenständig zu treffen.

Regulatorisch unterliegen diskretionäre Mandate in vielen Rechtsordnungen Aufsichts- und Transparenzpflichten. In der Europäischen Union betreffen sie

Neben der Finanzwelt wird der Begriff auch im Verwaltungsbereich verwendet: Behörden besitzen in bestimmten Fällen einen

Auftraggeber
legen
Ziele,
Risikotoleranz
und
Richtlinien
fest;
der
Verwalter
wählt
Wertpapiere,
führt
Transaktionen
aus
und
überwacht
das
Portfolio
im
Rahmen
einer
Investment
Policy
Statement
(IPS).
Gebühren
fallen
meist
als
Vermögensverwaltungsgebühr
an.
Vorteile
sind
Flexibilität
und
schnelle
Reaktionsfähigkeit
auf
Marktsignale;
Nachteile
können
geringere
Transparenz,
höhere
Kosten
und
das
Risiko
von
Interessenkonflikten
oder
subjektiven
Fehlentscheidungen
sein.
Nicht-diskretionäre
oder
regelgebundene
Mandate
erfordern
oft
die
Zustimmung
des
Kunden
zu
einzelnen
Trades.
unter
anderem
MiFID
II,
Anlageberatungspflichten,
Eignungsprüfungen
und
regelmäßige
Berichte
gegenüber
Kunden,
um
Kundenschutz
und
Marktintegrität
zu
gewährleisten.
Ermessensspielraum
(Ermessen),
müssen
dabei
gesetzliche
Grenzen,
Verhältnismäßigkeit
und
Gleichbehandlung
beachten.
Diskretionärer
Handlungsspielraum
ist
damit
sowohl
fachlich
begrenzt
als
auch
verantwortungsvoll
auszuüben.