diskretionäre
Diskretionäre, das Adjektiv diskretionär, bezeichnet die Fähigkeit oder den Zustand, Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen, ohne jede einzelne Entscheidung vorab freizugeben. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, vor allem in der Finanzwelt und in der Verwaltung. Er steht im Gegensatz zu regelbasierten oder strikt vorgegebenen Entscheidungsprozessen.
In der Finanzwelt bedeutet diskretionäre Vermögensverwaltung (DPM), dass ein Vermögensverwalter berechtigt ist, Anlageentscheidungen eigenständig zu treffen.
Regulatorisch unterliegen diskretionäre Mandate in vielen Rechtsordnungen Aufsichts- und Transparenzpflichten. In der Europäischen Union betreffen sie
Neben der Finanzwelt wird der Begriff auch im Verwaltungsbereich verwendet: Behörden besitzen in bestimmten Fällen einen