Wählbarkeit
Wählbarkeit bezeichnet die Eignung oder Berechtigung einer Person, in einem bestimmten Staat oder Wahlgebiet in ein öffentliches Amt gewählt zu werden. Sie ist das Gegenstück zur Wählberechtigung, dem Recht, an Wahlen teilzunehmen. Wählbarkeit wird in Verfassung und Wahlgesetzen geregelt und variiert je nach Rechtsordnung, Ebene (kommunal, Landes- oder Bundesebene) und spezifischer Wahl.
Typische Voraussetzungen umfassen meist Volljährigkeit, Staatsangehörigkeit des jeweiligen Rechtsraums, sowie einen bestimmten Wohnsitz- bzw. Niederlassungsnachweis im
Inkompatibilitäten oder Unvereinbarkeiten können die Kandidatur begrenzen. Dazu gehören oft die gleichzeitige Ausübung bestimmter öffentlicher Ämter,
Die Feststellung der Wählbarkeit erfolgt durch Wahlorgane, Wahlgerichte oder Verfassungsorgane und kann Gegenstand rechtlicher Überprüfungen sein.
Zusammengefasst bezeichnet Wählbarkeit die rechtliche Fähigkeit, für öffentliche Ämter kandidieren zu dürfen, wobei Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz