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WGGemeinschaften

WGGemeinschaften, kurz Wohngemeinschaften, bezeichnet Gemeinschaften, in denen mehrere Erwachsene zusammen in einer Wohnung leben, statt jeder eine eigene Wohnung zu mieten. Typisch ist ein gemeinsamer Wohnraum wie Küche, Bad oder Badezimmer sowie andere gemeinschaftlich genutzte Bereiche, während die einzelnen Bewohner über private Schlafzimmer verfügen.

Die vertragliche Struktur variiert: In vielen Fällen hat ein Hauptmieter einen Mietvertrag über die gesamte Wohnung

Vorteile von WGGemeinschaften liegen in der Kostenersparnis, der sozialen Nähe und der flexibleren Lebensform, weshalb sie

Rechtlich fallen WG-Verträge und Untermietverträge unter das Mietrecht. Kündigungsfristen, Pflichten gegenüber dem Vermieter und Fragen der

mit
dem
Vermieter,
während
die
übrigen
Bewohner
als
Untermieter
unter
einem
Untermietvertrag
stehen.
In
anderen
Modellen
schließen
alle
Bewohner
eigenständige
Mietverträge
direkt
mit
dem
Vermieter
ab.
Die
Kosten
gliedern
sich
oft
in
Kaltmiete,
Nebenkosten
und
ggf.
Heizkosten;
die
Kosten
können
pro
Person
oder
anteilig
verteilt
werden.
Zusätzlich
können
Internet
oder
andere
Dienstleistungen
separat
abgerechnet
werden.
Hausregeln,
Reinigung,
Einkauf
und
Nutzung
gemeinsamer
Räume
werden
häufig
durch
eine
Vereinbarung
oder
eine
Hausordnung
geregelt.
besonders
für
Studierende,
Berufseinsteiger
oder
vorübergehend
in
einer
Stadt
arbeitende
Personen
attraktiv
sind.
Herausforderungen
ergeben
sich
aus
Fragen
der
Privatsphäre,
möglichen
Konflikten
über
Sauberkeit,
Lautstärke
oder
unterschiedliche
Lebensstile
sowie
aus
der
Koordination
gemeinsamer
Haushaltsaufgaben.
Kaution
können
je
nach
Vertragsform
variieren.
In
der
Praxis
finden
sich
Informationen
zu
passenden
Verträgen,
Nachmietern
oder
Wohnungen
häufig
auf
spezialisierten
Plattformen
und
Vermittlungsdiensten
für
WGs.