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Verzüge

Verzüge is the plural form of Verzug, a German legal term describing delays or defaults in the performance of contractual obligations. The concept covers delays caused by the debtor (Schuldnerverzug) as well as delays caused by the creditor (Gläubigerverzug) in accepting or cooperating with the debtor’s performance. It is commonly applied to payment, delivery, or other contractual duties and is used across civil, commercial, and trade law.

Verzug tritt ein, wenn eine fällige Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wird. Bei einer vertraglich festgelegten Frist

Konsequenzen: Im Verzug hat der Gläubiger Anspruch auf Schadenersatz für den Verzug (Verzugsschaden) sowie auf Verzugszinsen

Beispiele: Lieferverzug liegt vor, wenn Waren nicht termingerecht geliefert werden; Zahlungsverzug tritt bei verspäteter Bezahlung ein;

kommt
der
Schuldner
automatisch
in
Verzug,
sobald
diese
Frist
abläuft.
Liegt
kein
konkreter
Termin
vor,
entsteht
Verzug
in
der
Regel
erst
nach
einer
Mahnung
mit
einer
zeitlich
bestimmten
Nachfrist.
In
Fällen
mit
objektiver
Zeitbestimmung
oder
wenn
der
Schuldner
die
Leistung
sofort
erbringen
muss,
kann
Verzug
auch
ohne
Mahnung
eintreten.
Gläubigerverzug
besteht,
wenn
der
Gläubiger
die
Annahme
oder
Zusammenarbeit
verweigert
oder
verzögert,
wodurch
die
Erfüllung
durch
den
Schuldner
verspätet
wird.
auf
die
fällige
Forderung.
Unter
bestimmten
Voraussetzungen
kann
der
Gläubiger
zusätzlich
vom
Vertrag
zurücktreten
oder
die
Leistung
verlangen.
Die
Haftung
für
Verzugsschäden
richtet
sich
nach
Vorhersehbarkeit
und
Verschulden
und
setzt
oft
Verschulden
des
Schuldners
voraus.
Mietverzug
betrifft
vertraglich
festgesetzte
Mietzahlungen.
Verzugszinsen
entsprechen
in
vielen
Rechtsordnungen
dem
gesetzlich
festgelegten
Zinssatz
zuzüglich
eines
Zuschlags.