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Verwaltungsprozess

Verwaltungsprozess ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtswesen und bezeichnet die Verfahrensabläufe, durch die öffentliche Verwaltungen Entscheidungen im Bereich des öffentlichen Rechts treffen. Im engeren Sinn wird der Begriff oft für den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten verwendet, mit dem eine behördliche Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wird. Während das Verwaltungsverfahren die vorbereitenden und ermittlungs- bzw. prüfenden Schritte der Behörde umfasst, beschreibt der Verwaltungsprozess die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidungen.

Rechtliche Grundlagen bilden das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auf Bundesebene sowie die jeweiligen Landes-VwV-Gesetze. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt

Typischer Ablauf eines Verwaltungsverfahrens umfasst die Initiierung durch Antrag oder behördliche Maßnahme, Anhörung der Beteiligten, ggf.

Rechtsbehelfe führen zunächst zum Widerspruch oder einer ähnlichen Stellungnahme innerhalb der Behörde. Ist dieser erfolglos oder

die
Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO).
Grundprinzipien
sind
Rechtsstaatlichkeit,
Gleichbehandlung,
Verfahrensfairness,
Amtsermittlungspflicht,
Beteiligtenrechte
auf
Anhörung
und
Einsicht
in
Akten
sowie
Begründungspflicht
der
Behörde.
Entscheidungen
müssen
nachvollziehbar
begründet
werden;
soweit
möglich
erfolgt
eine
verständliche,
schriftliche
Ausfertigung.
Akteneinsicht
und
Beweiserhebung,
sowie
eine
abschließende
Entscheidung
in
Form
eines
Bescheids.
Der
Bescheid
enthält
Rechtsgrund,
Sachverhalt,
Rechtsfolgen
und
Hinweise
auf
Rechtsbehelfe.
Abhängig
vom
Einzelfall
kann
auch
eine
vorläufige
Regelung
getroffen
werden.
Viele
Entscheidungen
werden
mit
einer
Rechtsbehelfsbelehrung
versehen,
die
Hinweise
zu
weiteren
Schritten
gibt.
nicht
zufriedenstellend,
kann
der
Verwaltungsweg
zum
Verwaltungsgericht
beschritten
werden
(Verwaltungsprozess).
Dort
übernehmen
Gericht
und
Beteiligte
weitere
Beweisaufnahme,
Prüfung
und
schließlich
eine
gerichtliche
Entscheidung.
Fristen
und
Kostentragung
variieren
je
nach
Rechtslage.