Verwaltungsprozess
Verwaltungsprozess ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtswesen und bezeichnet die Verfahrensabläufe, durch die öffentliche Verwaltungen Entscheidungen im Bereich des öffentlichen Rechts treffen. Im engeren Sinn wird der Begriff oft für den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten verwendet, mit dem eine behördliche Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wird. Während das Verwaltungsverfahren die vorbereitenden und ermittlungs- bzw. prüfenden Schritte der Behörde umfasst, beschreibt der Verwaltungsprozess die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidungen.
Rechtliche Grundlagen bilden das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auf Bundesebene sowie die jeweiligen Landes-VwV-Gesetze. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt
Typischer Ablauf eines Verwaltungsverfahrens umfasst die Initiierung durch Antrag oder behördliche Maßnahme, Anhörung der Beteiligten, ggf.
Rechtsbehelfe führen zunächst zum Widerspruch oder einer ähnlichen Stellungnahme innerhalb der Behörde. Ist dieser erfolglos oder