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Verwaltungsangebote

Verwaltungsangebote bezeichnet in der öffentlichen Verwaltung das Gesamtspektrum der Dienstleistungen, die eine Behörde Privatpersonen, Unternehmen und anderen Behörden anbietet, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören formale Verwaltungsverfahren sowie Informations- und Unterstützungsangebote, Anträge, Genehmigungen und Beratung. Zentrale Elemente sind ein übersichtlicher Leistungskatalog, klare Ansprechpartner, mehrkanalige Zugänge (offline und online) sowie definierte Servicegrade, die Zeitrahmen, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit festlegen.

Der Begriff betont die Orientierung an Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen: Ziel ist es, Verwaltungsprozesse transparent,

Die Umsetzung erfolgt oft im Rahmen von E-Government-Strategien: öffentliche Portale, Online-Anträge, elektronische Kommunikation, digitales Bereitstellen von

Herausforderungen liegen unter anderem in der Koordination verschiedener Fachbereiche, der Aktualität von Informationen, der digitalen Kluft

zügig
und
nachvollziehbar
zu
gestalten
und
den
Zugang
zu
Leistungen
zu
erleichtern.
Relationen
zu
anderen
Konzepten
umfassen
das
Verwaltungsverfahren
und
den
Verwaltungsakt;
die
Verwaltungsangebote
bündeln
diese
Leistungen
zu
einem
kommunizierten
Serviceportfolio.
Informationen
und
die
Automatisierung
wiederkehrender
Prozesse.
Qualitätsmanagement,
Barrierefreiheit,
Datenschutz
und
Rechtskonformität
sind
zentrale
Anforderungen.
In
Deutschland
bilden
gesetzliche
Vorgaben
den
Rahmen
für
solche
Angebote,
etwa
durch
das
Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG)
sowie
landesrechtliche
Regelungen.
und
der
Gewährleistung
einer
konstanten
Dienstleistung
auch
außerhalb
der
Kernzeiten.
Erfolgreiche
Verwaltungsangebote
zeichnen
sich
durch
Nutzerorientierung,
messbare
Leistungskennzahlen
und
regelmäßige
Neubewertung
aus.