Vertragsgründen
Vertragsgründen bezeichnet in der Rechtsordnung die rechtlichen Grundlagen, auf denen ein Vertrag beruht, zustande kommt oder beendet wird. Der Begriff fasst Grundlagen des Zustandekommens, der Inhaltsgestaltung und der Beendigung von Rechtsverhältnissen zusammen. In der Praxis spielt er vor allem in der Prüfung der Wirksamkeit von Verträgen sowie in der Frage eine Rolle, ob und welche Ansprüche aus einem Vertrag hergeleitet werden können.
Damit ein Vertrag wirksam entsteht, bedarf es in der Regel zweier übereinstimmender Willenserklärungen: Angebot und Annahme.
Inhalt und Rechtsgrund des Vertrags
Der Vertragsinhalt umfasst die gegenseitigen Leistungen und deren Umfang, Ort, Zeit und eventuell Gegenleistungen. Der Rechtsgrund
Anfechtung, Nichtigkeit und Beendigung
Verträge können unwirksam sein oder durch Anfechtung Lösung finden, beispielsweise wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung. Formmängel,
Bei der Beurteilung von Vertragsgründen prüfen Juristen, ob Wirksamkeit, Inhalt und Rechtsfolgen gegeben sind, welche Anfechtungs-