Verpflichtungsklage
Verpflichtungsklage ist eine Klageform im deutschen Zivilprozess, mit der der Kläger von dem Beklagten die Erfüllung einer rechtlich bestehenden Verpflichtung verlangt und darauf gerichtet ist, den Beklagten durch ein gerichtliches Urteil zur Vornahme einer bestimmten Handlung anzuhalten. Ziel ist nicht die Feststellung eines Rechts, sondern die Durchsetzung eines konkreten Leistungsanspruchs. Die Verpflichtung kann sich aus einem Vertrag, aus gesetzlichen oder öffentlich-rechtlichen Normen ergeben oder aus einer anderen Rechtsvoraussetzung, die dem Beklagten eine bestimmte Handlung auferlegt.
Im Zivilrecht wird die Verpflichtungsklage vor allem verwendet, wenn eine konkrete Leistung geschuldet wird, zum Beispiel
Verfahrensweise: Die Klage wird durch Klageschrift eingereicht; der Beklagte kann Einwendungen erheben, etwa, dass eine Verpflichtung
Verpflichtungsklage dient somit der sofortigen Durchsetzung eines bestehenden Leistungsanspruchs und grenzt sich von Schadenersatz- oder Feststellungsklagen