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Verpflichtungsklage

Verpflichtungsklage ist eine Klageform im deutschen Zivilprozess, mit der der Kläger von dem Beklagten die Erfüllung einer rechtlich bestehenden Verpflichtung verlangt und darauf gerichtet ist, den Beklagten durch ein gerichtliches Urteil zur Vornahme einer bestimmten Handlung anzuhalten. Ziel ist nicht die Feststellung eines Rechts, sondern die Durchsetzung eines konkreten Leistungsanspruchs. Die Verpflichtung kann sich aus einem Vertrag, aus gesetzlichen oder öffentlich-rechtlichen Normen ergeben oder aus einer anderen Rechtsvoraussetzung, die dem Beklagten eine bestimmte Handlung auferlegt.

Im Zivilrecht wird die Verpflichtungsklage vor allem verwendet, wenn eine konkrete Leistung geschuldet wird, zum Beispiel

Verfahrensweise: Die Klage wird durch Klageschrift eingereicht; der Beklagte kann Einwendungen erheben, etwa, dass eine Verpflichtung

Verpflichtungsklage dient somit der sofortigen Durchsetzung eines bestehenden Leistungsanspruchs und grenzt sich von Schadenersatz- oder Feststellungsklagen

Lieferung
von
Waren,
Unterzeichnung
eines
Vertrags,
Ausstellung
einer
Urkunde
oder
Erteilung
einer
Zustimmung.
Im
Verwaltungsrecht
ist
die
Verpflichtungsklage
ein
Instrument
gegen
eine
Behörde,
die
über
einen
Antrag
des
Bürgers
entscheiden
oder
eine
bestimmte
Verwaltungshandlung
vornehmen
soll;
das
Gericht
kann
die
Behörde
durch
Urteil
verpflichten,
den
beantragten
Verwaltungsakt
zu
erlassen
oder
zu
entscheiden.
nicht
besteht,
bereits
erfüllt
wurde
oder
die
Anspruchsvoraussetzungen
fehlen.
Das
Gericht
prüft,
ob
eine
rechtlich
begründete
und
durchsetzbare
Verpflichtung
besteht,
und
neigt
dazu,
die
Leistung
durch
eine
Verurteilung
zur
Vornahme
der
konkreten
Handlung
anzuordnen.
Vorläufiger
Rechtsschutz
kann
zulässig
sein,
um
Rechtspositionen
rasch
zu
sichern.
ab.