Vermarktungsrecht
Vermarktungsrecht bezeichnet in der Rechts- und Vertragspraxis die Befugnis, ein Produkt, eine Dienstleistung oder geistiges Eigentum im Markt zu vermarkten. Es handelt sich dabei meist nicht um ein eigenständiges gesetzliches Recht, sondern um vertraglich eingeräumte Nutzungs- oder Verwertungsrechte, die in Lizenz-, Vertriebs- oder Franchiseverträgen geregelt werden.
Typische Ausprägungen sind exklusive oder nicht-exklusive Vermarktungsrechte, räumlich begrenzte (territoriale) oder branchenbezogene Nutzung, sowie zeitlich befristete
Die Übertragung erfolgt in der Regel gegen Vergütung, etwa in Form von Lizenzgebühren, Marketingpauschalen oder Anfangszahlungen.
Im Verhältnis zu Vermarktungsrechten stehen kartellrechtliche Vorgaben, Wettbewerbsschutz und Verbraucherschutz. Exklusive Vermarktungsrechte können Marktmacht begründen, weshalb
Typische Praxisbeispiele finden sich in Film- und Medienvermarktung, Markenlizenzierung, Franchising sowie Vertriebsvereinbarungen für Konsumgüter.