Vertragsauslegung
Vertragsauslegung bezeichnet im Zivilrecht die Lehre von der Bestimmung des Inhalts und der Rechtsfolgen eines Vertrags oder einer Willenserklärung. Ziel ist es, zu ermitteln, welchen Willen die Parteien bei Vertragsschluss nach Wortlaut, Umständen und Zweck der Vereinbarung tatsächlich vereinbart haben.
Rechtsgrundlagen und Grundsätze: In Deutschland erfolgt die Auslegung grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 133
Methoden: Die Auslegung erfolgt teils grammatikalisch-linguistisch, teils sinnvoll-teleologisch. Man prüft Wortbedeutung, Kontext des Vertrags, den Zweck
Besonderheiten: Bei Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich spezielle Normen des BGB ( §§ 305 ff. ), die festlegen, wie Klauseln