Handelsbräuche
Handelsbräuche bezeichnet im Handelsrecht die allgemeinen, branchenüblichen Gewohnheiten, Praktiken und Normen, die im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten über längere Zeit hinweg entstanden sind. Sie entstehen durch wiederkehrende, stillschweigende Vereinbarungen und werden in vielen Branchen, Regionen oder Ländern anerkannt. Handelsbräuche ergänzen formale Vertragsregelungen und können Verträge interpretieren oder Lücken schließen, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist.
Rechtliche Funktion: Handelsbräuche dienen vor allem der Auslegung von Verträgen und der Feststellung vertraglicher Inhalte, soweit
Anwendungsbereiche: Typische Handelsbräuche betreffen Zahlungs- und Lieferbedingungen, Abnahmefristen, Verpackung, Versand, Gefahr- und Gewährleistungsregelungen, Reklamationen sowie Preisbildung
Geltungsbereich: Handelsbräuche gelten überwiegend im B2B-Handel zwischen Kaufleuten. Sie sind regional unterschiedlich und können in der