Verleihe
Verleihe (Verleih) bezeichnet das Bereitstellen von Gegenständen oder Rechten zur Nutzung durch eine andere Person über einen bestimmten Zeitraum hinweg, wobei Eigentum oder Rechtsbesitz beim Verleiher bleibt. Der Begriff umfasst sowohl unentgeltliche Leihen als auch kommerzielle Vermietungen. In der deutschen Rechtsordnung wird zwischen Leihvertrag (unentgeltlich) und Mietvertrag (mit Entgelt) unterschieden; beide Formen fallen unter das allgemeine Verleih- bzw. Nutzungsrecht, unterscheiden sich aber in der Gegenleistung und den jeweiligen Pflichten der Parteien.
Typische Formen des Verleihs reichen von privaten Leihgaben über Bibliotheken und Medienshops bis hin zu gewerblichen
Rechtlich gilt grundsätzlich: Der Verleiher muss das Eigentum schützen, den Verleiher vertraglich zugesicherte Eigenschaften gewährleisten und
Verleihe erleichtern den Zugang zu Ressourcen, ohne Eigentum erwerben zu müssen, und erleichtern die effiziente Nutzung