Vergleichsvertrag
Ein Vergleichsvertrag, häufig einfach als Vergleich bezeichnet, ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Streitparteien, durch die ein Rechtsstreit beendet wird. Er kommt häufig im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zustande, kann aber auch außergerichtlich geschlossen werden. Ziel ist es, durch gegenseitige Zugeständnisse eine rechtlich bindende Lösung zu erreichen, ohne ein Urteil herbeizuführen.
Rechtsgrundlagen in Deutschland bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 779 BGB, der den Vergleich als Mittel
Typische Inhalte eines Vergleichs sind der Gegenstand des Streits, Zahlungspflichten, Fristen, Rückgabe oder Abtretung von Leistungen,
Rechtsfolgen bestehen darin, dass die Parteien durch den Vergleich endgültig gebundene Rechte und Pflichten übernehmen; die
Praxisrelevante Aspekte sind Kosten- und Zeitersparnis sowie Rechtsfrieden, jedoch Risiken durch unklare Formulierungen oder unvollständige Verzichtserklärungen.