Vollstreckungsklausel
Vollstreckungsklausel, in der deutschen und österreichischen Rechts sprache als enforcement clause bezeichnet, ist eine formale Klausel, die einem Titel die Vollstreckbarkeit verleiht. Sie wird an Entscheidungen wie Gerichtsentscheidungen, vollstreckbare Vergleiche oder notariell beurkundete Titel angefügt und ermöglicht dem Gläubiger die Durchsetzung der Forderung durch das Zwangsvollstreckungsgericht.
Zweck und Funktion: Die Klausel bestätigt, dass der zugrunde liegende Rechtsanspruch vollstreckbar ist, und benennt das
Anwendungsbereiche: Typische Titel, die eine Vollstreckungsklausel tragen können, sind gerichtliche Urteile und Vergleiche, notariell beurkundete Titeln
Verfahren: Nachdem der Titel rechtskräftig geworden ist, kann der Gläubiger die Ausstellung oder Anbringung der Vollstreckungsklausel
Bedeutung: Ohne eine gültige Vollstreckungsklausel kann ein Titel in der Praxis nicht durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Siehe auch: Zivilprozessordnung, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgericht, Grundbuchvollstreckung.