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Vollstreckungsklausel

Vollstreckungsklausel, in der deutschen und österreichischen Rechts sprache als enforcement clause bezeichnet, ist eine formale Klausel, die einem Titel die Vollstreckbarkeit verleiht. Sie wird an Entscheidungen wie Gerichtsentscheidungen, vollstreckbare Vergleiche oder notariell beurkundete Titel angefügt und ermöglicht dem Gläubiger die Durchsetzung der Forderung durch das Zwangsvollstreckungsgericht.

Zweck und Funktion: Die Klausel bestätigt, dass der zugrunde liegende Rechtsanspruch vollstreckbar ist, und benennt das

Anwendungsbereiche: Typische Titel, die eine Vollstreckungsklausel tragen können, sind gerichtliche Urteile und Vergleiche, notariell beurkundete Titeln

Verfahren: Nachdem der Titel rechtskräftig geworden ist, kann der Gläubiger die Ausstellung oder Anbringung der Vollstreckungsklausel

Bedeutung: Ohne eine gültige Vollstreckungsklausel kann ein Titel in der Praxis nicht durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

Siehe auch: Zivilprozessordnung, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgericht, Grundbuchvollstreckung.

zuständige
Vollstreckungsgericht
(in
der
Regel
das
örtlich
zuständige
Amtsgericht)
sowie
den
Umfang
der
Vollstreckung.
Sie
dient
als
formelle
Zulassung
der
Zwangsvollstreckung
und
ermöglicht
Maßnahmen
wie
Pfändung,
Zwangsversteigerung
oder
andere
Vollstreckungsmittel,
um
die
Forderung
durchzusetzen.
(z.
B.
Forderungen
aus
Kaufverträgen
oder
Zwangsverträge)
sowie
bestimmte
Grundbuch-
oder
Vollstreckungsanordnungen.
Auch
foreign
judgements,
die
im
Rahmen
internationaler
Vollstreckung
anerkannt
werden,
können
durch
eine
Klausel
für
die
Vollstreckung
im
Inland
vorbereitet
werden.
beantragen,
sofern
sie
dem
Titel
nicht
bereits
beigefügt
ist.
Die
Klausel
wird
dann
in
den
Titel
aufgenommen
oder
beigefügt
und
ermöglicht
die
eigentlichen
Vollstreckungsmaßnahmen.
Sie
ist
damit
ein
zentraler
Bestandteil
des
Vollstreckungssystems
in
Deutschland
und
Österreich.