Home

Untersuchungsausschüsse

Untersuchungsausschüsse (UA) sind parlamentarische Gremien, die von Parlamenten eingesetzt werden, um Tatsachen in Bereichen der Regierung, Verwaltung oder öffentlicher Behörden systematisch aufzuklären und Missstände zu prüfen. Sie dienen der legislativen Kontrolle der Exekutive und der Transparenz politischer Entscheidungsprozesse.

In Deutschland können Untersuchungsausschüsse auf Bundesebene durch Beschluss des Bundestages eingesetzt werden und auch auf Landesebene

Ein Ausschuss besteht in der Regel aus Mitgliedern der Fraktionen im Parlament, in einem dem Verhältnis der

Kritisch diskutiert werden Verfahrensfragen wie Geheimhaltung, Zeugenrechten, Beweissicherung sowie die Vermeidung von Instrumentalisierung. Insgesamt dienen Untersuchungsausschüsse

von
den
jeweiligen
Landtagen.
Die
rechtliche
Grundlage
bildet
das
Grundgesetz
(Artikel
44
GG)
sowie
die
Geschäftsordnungen
der
Parlamente.
In
anderen
deutschsprachigen
Staaten,
insbesondere
Österreich,
sind
Untersuchungsausschüsse
ebenfalls
verfassungs-
bzw.
verfassungsrechtlich
vorgesehen;
dort
arbeiten
Nationalrat,
Bundesrat
bzw.
entsprechende
Landesparlamente
mit
ähnlicher
Zielsetzung.
Parteien
entsprechenden
Umfang,
und
wird
von
einem
Vorsitz
geführt.
Sein
Untersuchungsauftrag
legt
den
Gegenstand
der
Prüfung
fest.
UA
können
Zeugen
vernehmen,
Dokumente
verlangen
und
Beweismittel
prüfen;
die
Verhandlungs-
und
Beweisaufnahme
erfolgt
häufig
öffentlich.
Anders
als
Gerichte
besitzen
UA
keine
strafrechtliche
Zuständigkeit;
sie
erarbeiten
allerdings
Berichte
mit
Feststellungen,
Bewertung
von
Verantwortlichkeiten
und
häufigen
Empfehlungen
an
das
Parlament
oder
die
Regierung.
Auf
Basis
des
Abschlussberichts
kann
das
Parlament
politische
oder
rechtliche
Schritte
erwägen,
etwa
weitere
Untersuchungen
oder
Forderungen
an
die
Regierung.
der
Aufklärung
politischer
Verantwortung,
der
Stärkung
demokratischer
Kontrollmechanismen
und
dem
Vertrauen
der
Öffentlichkeit
in
den
Rechtsstaat.