Untersuchungsausschüsse
Untersuchungsausschüsse (UA) sind parlamentarische Gremien, die von Parlamenten eingesetzt werden, um Tatsachen in Bereichen der Regierung, Verwaltung oder öffentlicher Behörden systematisch aufzuklären und Missstände zu prüfen. Sie dienen der legislativen Kontrolle der Exekutive und der Transparenz politischer Entscheidungsprozesse.
In Deutschland können Untersuchungsausschüsse auf Bundesebene durch Beschluss des Bundestages eingesetzt werden und auch auf Landesebene
Ein Ausschuss besteht in der Regel aus Mitgliedern der Fraktionen im Parlament, in einem dem Verhältnis der
Kritisch diskutiert werden Verfahrensfragen wie Geheimhaltung, Zeugenrechten, Beweissicherung sowie die Vermeidung von Instrumentalisierung. Insgesamt dienen Untersuchungsausschüsse