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Feststellungen

Feststellungen bezeichnet im Deutschen die festgestellten Tatsachen, die nach Prüfung von Beweismitteln, Untersuchungen oder Berichten als maßgebliche Grundlage für eine Entscheidung, eine Bewertung oder eine Schlussfolgerung anerkannt werden. Sie dienen dazu, den objektiven Sachverhalt zu erfassen und von rechtlichen Würdigungen zu trennen.

Im juristischen Kontext spielen Feststellungen eine zentrale Rolle. In Gerichtsentscheidungen, Beschlüssen oder Gutachten werden die relevanten

Auch in Verwaltungsverfahren und der öffentlichen Verwaltung kommen Feststellungen vor. Behörden legen anhand von Untersuchungen, Messungen

In Wissenschaft, Forschung und Praxis wird der Begriff analog verwendet: Feststellungen bezeichnen die Ergebnisse einer Analyse

Ausgabe und Form: Feststellungen sollten klar, nachvollziehbar und belegbar sein. Sie unterscheiden sich von Bewertungen, Rechtsfolgen

Tatsachen,
die
durch
Beweise
belegt
sind,
in
einem
eigenen
Abschnitt
festgehalten.
Diese
Feststellungen
bilden
die
faktenbasierte
Grundlage,
auf
der
das
rechtliche
Ergebnis
beruht.
Rechtsmittelinstanzen
prüfen
oft,
ob
die
Feststellungen
zutreffend
festgestellt
sind,
denn
Rechtsfolgen
hängen
unmittelbar
davon
ab.
oder
Berichten
den
Sachverhalt
fest,
der
der
jeweiligen
Entscheidung
zugrunde
liegt.
So
werden
etwa
Zustände,
Rahmenbedingungen
oder
Tatsachen
festgehalten,
die
für
Genehmigungen,
Pläne
oder
Maßnahmen
relevant
sind.
oder
Untersuchung,
die
als
Ausgangspunkt
weiterer
Schlüsse
oder
Theorien
dienen.
oder
normative
Entscheidungen,
die
aus
denselben
Erkenntnissen
abgeleitet
werden.
Innerhalb
eines
Dokuments
dienen
sie
der
Transparenz,
Nachprüfbarkeit
und
einer
nachvollziehbaren
Argumentation.