Feststellungen
Feststellungen bezeichnet im Deutschen die festgestellten Tatsachen, die nach Prüfung von Beweismitteln, Untersuchungen oder Berichten als maßgebliche Grundlage für eine Entscheidung, eine Bewertung oder eine Schlussfolgerung anerkannt werden. Sie dienen dazu, den objektiven Sachverhalt zu erfassen und von rechtlichen Würdigungen zu trennen.
Im juristischen Kontext spielen Feststellungen eine zentrale Rolle. In Gerichtsentscheidungen, Beschlüssen oder Gutachten werden die relevanten
Auch in Verwaltungsverfahren und der öffentlichen Verwaltung kommen Feststellungen vor. Behörden legen anhand von Untersuchungen, Messungen
In Wissenschaft, Forschung und Praxis wird der Begriff analog verwendet: Feststellungen bezeichnen die Ergebnisse einer Analyse
Ausgabe und Form: Feststellungen sollten klar, nachvollziehbar und belegbar sein. Sie unterscheiden sich von Bewertungen, Rechtsfolgen