Unternehmensjurist
Der Begriff Unternehmensjurist bezeichnet eine rechtlich qualifizierte Fachperson, die in einem Unternehmen oder Konzern als interner Rechtsberater tätig ist. Im Gegensatz zu externen Rechtsanwälten befindet sich der Unternehmensjurist dauerhaft in der Organisation und berät operativ zu rechtlichen Fragen, Verträgen und Compliance-Anforderungen.
Zu den typischen Aufgaben gehören die Rechtsberatung in Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz, Marken- und
Unternehmensjuristen wirken an der Corporate Governance mit, pflegen Compliance- und Datenschutzprogramme und beraten zu regulatorischen Anforderungen
Der typische Werdegang ist ein abgeschlossenes Jurastudium mit dem ersten und zweiten Staatsexamen in Deutschland; das
Aufstiegsmöglichkeiten bestehen zum Leiter der Rechtsabteilung, General Counsel oder Chief Compliance Officer; in großen Konzernen arbeiten