Fachjuristen
Der Begriff Fachjurist bezeichnet eine Gruppe von Rechtswissenschaftlern und Juristen, die eine spezialisierte Fachausbildung in einem bestimmten Rechtsgebiet absolviert und dafür eine Zertifizierung von einer anerkannten Berufsorganisation erhalten haben. Der Status ist nicht durch eine zentrale, gesetzlich geschützte Bezeichnung festgelegt; in vielen Fällen wird er informell verwendet, um eine höhere Spezialisierung zu kennzeichnen.
Im Gegensatz zum formalen Titel Fachanwalt, der in Deutschland zum Rechtsanwaltsberuf gehört und bestimmte Voraussetzungen sowie
Typische Fachgebiete umfassen unter anderem Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Baurecht, Verwaltungsrecht
Die Rolle der Fachjuristen dient der Qualität und Effizienz von Rechtsdienstleistungen durch spezialisierte Expertise in komplexen