Unterhaltsverpflichtung
Unterhaltsverpflichtung, häufig einfach Unterhalt genannt, bezeichnet die gesetzliche Pflicht, finanzielle Mittel an bestimmte Familienmitglieder zu leisten, die ihren eigenen Lebensunterhalt nicht ausreichend decken können. Sie entsteht durch rechtliche Beziehungen wie Eltern-Kind-Beziehung, Ehegatten- oder Ex-Ehegattenverhältnisse sowie in eingeschränktem Maß durch weiter entfernte Verwandte. Die Regelungen beruhen hauptsächlich auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen umfassen das BGB (insbesondere die Vorschriften zu Unterhalt, §§ 1601 ff.), das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Zu unterscheiden sind Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Kindesunterhalt zahlt in der Regel der sorgeberechtigte Elternteil bzw.
Die Höhe orientiert sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen, am Bedarf des Berechtigten sowie an der Leistungsfähigkeit.
In Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, können Zwangsvollstreckung, gerichtliche Anordnungen oder Mahnverfahren erfolgen; das