Home

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt bezeichnet die finanzielle Unterstützung, die Eltern ihren Kindern schulden. Er umfasst die Kosten des täglichen Lebens, der Bildung, der Gesundheitsversorgung und weiterer notwendiger Aufwendungen. In der Regel gilt die Unterhaltspflicht unabhängig von Sorgerecht oder Aufenthaltsstatus; sie besteht solange, wie das Kind minderjährig ist oder sich in Ausbildung oder Studium befindet, bis es eigenständig für seinen Lebensunterhalt sorgen kann oder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Besondere Umstände können eine weitere Unterhaltspflicht begründen, etwa bei Behinderung des Kindes oder fortlaufender Ausbildung.

Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zum Unterhaltsanspruch von Kindern. Die

Die Zahlung erfolgt in der Regel monatlich an den sorgeberechtigten Elternteil oder direkt an das Kind, oft

Bei grenzüberschreitenden Fällen greifen Regelungen des internationalen Unterhaltsrechts, etwa Haager Unterhaltsverträge bzw. EU-Verordnungen, die Anerkennung, Durchsetzung

Höhe
richtet
sich
nach
dem
Einkommen
des
Unterhaltspflichtigen,
der
Anzahl
der
unterhaltsberechtigten
Kinder
und
den
Bedürfnissen
des
Kindes.
In
der
Praxis
dient
die
Düsseldorfer
Tabelle
als
maßgebliche
Orientierung:
Sie
legt
Beträge
je
nach
Nettoeinkommen
des
Pflichtigen
und
nach
Alter
des
Kindes
fest.
Von
diesem
Richtwert
können
Gerichte
im
Einzelfall
abweichen,
wenn
besondere
Umstände
vorliegen
oder
zusätzliche
Kosten
anfallen,
beispielsweise
für
Gesundheit,
Pflege
oder
spezielle
Bildungsausgaben.
über
das
Jugendamt
oder
durch
gerichtliche
Beschlüsse.
Bei
Nichtzahlung
können
Zwangsvollstreckung,
Säumniszuschläge
oder
Rückstände
folgen.
Änderungen
der
finanziellen
Situation,
etwa
durch
Arbeitsplatzverlust
oder
Einkommenserhöhung,
erfordern
eine
gerichtliche
Überprüfung
und
ggf.
Anpassung
des
Unterhaltsbetrags.
und
Vollstreckung
erleichtern.