Kindesunterhalt
Kindesunterhalt bezeichnet die finanzielle Unterstützung, die Eltern ihren Kindern schulden. Er umfasst die Kosten des täglichen Lebens, der Bildung, der Gesundheitsversorgung und weiterer notwendiger Aufwendungen. In der Regel gilt die Unterhaltspflicht unabhängig von Sorgerecht oder Aufenthaltsstatus; sie besteht solange, wie das Kind minderjährig ist oder sich in Ausbildung oder Studium befindet, bis es eigenständig für seinen Lebensunterhalt sorgen kann oder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Besondere Umstände können eine weitere Unterhaltspflicht begründen, etwa bei Behinderung des Kindes oder fortlaufender Ausbildung.
Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zum Unterhaltsanspruch von Kindern. Die
Die Zahlung erfolgt in der Regel monatlich an den sorgeberechtigten Elternteil oder direkt an das Kind, oft
Bei grenzüberschreitenden Fällen greifen Regelungen des internationalen Unterhaltsrechts, etwa Haager Unterhaltsverträge bzw. EU-Verordnungen, die Anerkennung, Durchsetzung