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Unterhaltspflichtigen

Unterhaltspflichtige bezeichnet in der deutschen Familien- und Zivilrechtsprache Personen, die gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten. Die Pflicht entsteht in der Regel durch gesetzliche Regelungen, durch gerichtliche Anordnung oder durch vertragliche Vereinbarungen. Die Bezeichnung wird häufig im Zusammenhang mit Leistungen an bedürftige Angehörige verwendet.

Zu den typischen Formen der Unterhaltspflichten gehören Kindesunterhalt, Ehegatten- bzw. Lebenspartnerschaftsunterhalt und in bestimmten Fällen Elternunterhalt.

Bestimmung der Höhe: Der Unterhalt wird aus dem Einkommen des Pflichtigen berechnet, wobei Abzüge, berücksichtigungsfähige Belastungen

Durchsetzung und Laufzeit: Unterhaltstitel können gerichtlich festgesetzt und durch Vollstreckung gesichert werden. Unterhaltspflichten enden nicht willkürlich,

Internationaler Kontext: In der EU und anderen Jurisdiktionen bestehen Modelle zur grenzüberschreitenden Unterhaltszahlung, wobei Zusammenarbeit zwischen

Der
Kindesunterhalt
richtet
sich
nach
dem
Bedarf
des
Kindes
und
der
Leistungsfähigkeit
des
Unterhaltspflichtigen
und
wird
in
der
Praxis
oft
anhand
standardisierter
Richtwerte
festgelegt,
wie
der
Düsseldorfer
Tabelle.
Ehegatten-
oder
Lebenspartnerschaftsunterhalt
berücksichtigt
den
Lebensstandard
beider
Partnern
sowie
die
Dauer
der
Beziehung
und
der
Trennung;
Elternunterhalt
betrifft
erwachsene
Kinder,
die
für
bedürftige
Eltern
aufkommen
können.
und
individuelle
Umstände
eine
Rolle
spielen.
Bei
Kindern
orientiert
sich
die
Zahlung
am
Bedarf
des
Kindes
und
an
der
Leistungsfähigkeit
des
Unterhaltspflichtigen;
bei
Erwachsenen
richtet
sich
die
Höhe
nach
deren
Bedarf
und
der
Zahlungsfähigkeit
des
Pflichtigen.
sondern
passen
sich
veränderten
Lebensumständen
an,
etwa
durch
Änderungen
des
Einkommens,
Ausbildungsabschluss
oder
Wegfall
der
Bedarfssituation.
Staaten
eine
Rolle
spielt.