Unterhaltspflichtigen
Unterhaltspflichtige bezeichnet in der deutschen Familien- und Zivilrechtsprache Personen, die gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten. Die Pflicht entsteht in der Regel durch gesetzliche Regelungen, durch gerichtliche Anordnung oder durch vertragliche Vereinbarungen. Die Bezeichnung wird häufig im Zusammenhang mit Leistungen an bedürftige Angehörige verwendet.
Zu den typischen Formen der Unterhaltspflichten gehören Kindesunterhalt, Ehegatten- bzw. Lebenspartnerschaftsunterhalt und in bestimmten Fällen Elternunterhalt.
Bestimmung der Höhe: Der Unterhalt wird aus dem Einkommen des Pflichtigen berechnet, wobei Abzüge, berücksichtigungsfähige Belastungen
Durchsetzung und Laufzeit: Unterhaltstitel können gerichtlich festgesetzt und durch Vollstreckung gesichert werden. Unterhaltspflichten enden nicht willkürlich,
Internationaler Kontext: In der EU und anderen Jurisdiktionen bestehen Modelle zur grenzüberschreitenden Unterhaltszahlung, wobei Zusammenarbeit zwischen